Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Marianna81 am 29.07.2019, 10:22 Uhr

Herrscht bei den Verfahren, wo es um das SR geht, von Anfang an Anwaltszwang?

...

 
5 Antworten:

Re: Herrscht bei den Verfahren, wo es um das SR geht, von Anfang an Anwaltszwang?

Antwort von Felica am 29.07.2019, 11:11 Uhr

Ich würde mal sagen, sowas ohne Anwalt machen zu wollen ist schon dämlich - meiner Meinung nach. Also stellt sich die Frage doch gar nicht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Herrscht bei den Verfahren, wo es um das SR geht, von Anfang an Anwaltszwang?

Antwort von Strudelteigteilchen am 29.07.2019, 11:24 Uhr

Ja, im allgemeinen schon. Siehe hier (Ausnahmen finden sich in Absatz 4):

FamFG
§ 114 Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

(2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

(3) Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können sich durch eigene Beschäftigte oder Beschäftigte anderer Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen. Vor dem Bundesgerichtshof müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die Befähigung zum Richteramt haben.

(4) Der Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es nicht
1.
im Verfahren der einstweiligen Anordnung,
2.
in Unterhaltssachen für Beteiligte, die durch das Jugendamt als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger vertreten sind,
3.
für die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags und für den Widerruf der Zustimmung zur Scheidung,
4.
für einen Antrag auf Abtrennung einer Folgesache von der Scheidung,
5.
im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe,
6.
in den Fällen des § 78 Abs. 3 der Zivilprozessordnung sowie
7.
für den Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleichs nach § 3 Abs. 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes und die Erklärungen zum Wahlrecht nach § 15 Abs. 1 und 3 des Versorgungsausgleichsgesetzes.

(5) Der Bevollmächtigte in Ehesachen bedarf einer besonderen auf das Verfahren gerichteten Vollmacht. Die Vollmacht für die Scheidungssache erstreckt sich auch auf die Folgesachen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ok, alles klar. Danke!

Antwort von Marianna81 am 29.07.2019, 11:41 Uhr

...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Herrscht bei den Verfahren, wo es um das SR geht, von Anfang an Anwaltszwang?

Antwort von kevome* am 29.07.2019, 14:02 Uhr

Wenn es nur um das Sorgerecht geht und die Scheidung bereits durch ist bzw. man nie verheiratet war, dann braucht es keinen Anwalt. Habe ich selbst so praktiziert.

Ein selbst verfasstes formloses Schreiben oder ein Gespräch beim Verfahrenspfleger reichen, um den Prozess in Gang zu bringen. Je nach Argumentation des Gegners kann man dann jederzeit entscheiden, ob man sich das gesamte Verfahren selbst zutraut oder einen Anwalt dazu nimmt.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Herrscht bei den Verfahren, wo es um das SR geht, von Anfang an Anwaltszwang?

Antwort von Fru am 29.07.2019, 17:47 Uhr

Nein, man muss nicht zwingend einen Anwalt haben. Man kann das Sorgerecht schriftlich beantragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

Verfahren still gelegt.

Vor ein paar Tagen habe ich hier einen Beitrag zum Thema Sorgerechtsstreit vor Gericht eröffnet und möchte nun mal was positives berichten. Heute, am späten Nachmittag war der Beistand von Sohni noch einmal bei uns, er hätte noch einmal ein Gespräch mit dem kv geführt und ...

von Mono_noke 28.05.2018

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

Verfahrenskostenhilfe

Weiß jemand ob die neu Berechnung der Verfahrenskostenhilfe nur das Gericht beantragen kann , oder auch ich ? Berechnet wurde im Sep 2015 vor dem Verfahren das ich 50€ pro Monat selbsttragen muss da dafür mein Einkommen reicht. Nun soll ich ab Feb. 2017 51€ proMonat ...

von nociolla 16.01.2017

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

der Verfahrensbeistand war da

Hallo, die Frau, die den Verfahrensbeistand für meinen Kleinen macht, war nun da. Sie sagte, die Richterin wusste gar nicht, dass der Kleine in meiner neuen Wohnung schon einmal war und auch schon einen Bezug hat zu meinem Tageskind. Dann hätte man sich die genze Prozedur ja ...

von Anja4 21.01.2015

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

wie lange dauert es, bis der verfahrensbeistand kommt

hallo zusammen, mitte november war ja die verhandlung, wo beschlossen wurde, dass unser kleinster einen verfahrensbeistand bekommt, der dann entscheidet in seinem namen wo er in zukunft leben soll. klar jetzt ist weihnachten, da wird vorher nichts passieren, aber wie lange ...

von Anja4 12.12.2014

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

Frage: Vaterschaftsanerkennung und Verfahrenskostenhilfe Judendamt

Hallo, ich hab mal eine Frage zur Verfahrenskostenhilfe, wenn die Vaterschaftsanerkennung übers Jugendamt läuft. Es ist so, dass der Kindsvater die Vaterschaft nicht anerkennen will. Daher läuft das Ganze jetzt übers Jugendamt. Ich weiß 100prozentig, dass er der Vater ist. Kann ...

von Sunny_79 18.06.2013

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

mein Verfahrenskostenantrag wurde abgelehnt

weil ich den algII-bescheid nicht nachweisen kann. seit über 5 wochen warte ich nun hat die arge mir eine frist bis zum 10.6. gegeben unterlagen nachzureichen. der arge habe ich bereits mündl. und schriftl. mehrfach mitgeteilt, daß ich die unterlagen aus datenschutzgründen ...

von 32+4 08.06.2011

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Verfahren

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.