Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von riut46 am 21.12.2005, 1:02 Uhr

Och habe gehört, dass man als AE zwar ein Auto haben darf, aber...

Hallo Corina,

Ich habe damals meinen Beruf aufgegeben und mich arbeitslos gemeldet. (Arbeitsagentur)

Die Kinder auf meine Adresse um gemeldet. Die Meldebescheinigung habe ich überall vorlegen müssen. (Stadtladen im Rathaus)

Unterhaltsvorschuß beantragt. (Jugendamt)

Kindergeld auf mein Konto umgeleitet. (Familienkasse bei der Arbeitsagentur)

Das Ganze natürlich in Absprache mit dem Jugendamt und meinem Rechtsanwalt.

Ach so mit meinen Lebensversicherungen habe ich meine Schulden bezahlt und mein Auto (fahre ich natürlich weiter) an meinen Vater verkauft. Jetzt kann mir niemand mehr was wegnehmen und Hartz 4 kommt vermutlich in 6 Monaten. Den Wagen sponsert mir mein Vater zu 100 %, anders geht es nicht sonst wäre er jetzt versteigert. Nicht schön das ganze, aber der einzige Weg.

Grüße Roland

 
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