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Geschrieben von H+M am 19.12.2005, 22:21 Uhr

Och habe gehört, dass man als AE zwar ein Auto haben darf, aber...

es einen bestimmten Wert nicht überschreiten sollte.

Hallo ihr Lieben, kann mir jemand sagen wie das läuft wenn ich jetzt H4 beantrage (was mir total schwer fällt)?

Ich wohne leider immer noch hier in diesem Irrenhaus, aber ich hoffe das 2006 Besserung in Sicht ist.

Wie hattet ihr das eigentlich gemacht als ihr euch getrennt habt? Welche Behörden habt ihr zuerst aufgesucht und wie seid ihr über die Runden gekommen?

Es würde mich wirklich interessieren, da ich im Moment gar nicht weiß wo mir der Kopf steht und wo ich anfangen soll.

Ich hoffe es schreiben ganz viele!!!!!!

Danke, LG Corina

 
4 Antworten:

Re: Och habe gehört, dass man als AE zwar ein Auto haben darf, aber...

Antwort von matiz am 20.12.2005, 8:40 Uhr

Hi,

also zum Auto kann ich nur sagen, daß es einen Wert von 5.000 Euro nicht übersteigen darf.
Sollte Dein Auto mehr wert sein, gäbe es vielleicht die Möglichkeit, daß Du es auf jemanden umschreiben lässt?

Lg, matiz

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Hallo

Antwort von 3 mal mami am 20.12.2005, 8:50 Uhr

ich kenne jetzt deine vorgeschichte nicht.
Aber als erstes bin ich damals zum Sozialamt/Arbeitsamt ggangen und habe einen Antrag gestellt. mach das so schnell wie möglich denn sonst wartest ewig auf dein Geld,aber so wie ich es raus gehört hab hast du das bereits getan.
Davor war ich beim Anwalt und habe mich beraten lassen und er hat sich um den Unterhalt gekümmert.
Beim jugendamt würde ich den Vater deiner Kinder angeben sofern er die Vaterschaft noch nicht anerkannt hat.

Falls ihr verheiratet ward hat sich das erledigt.Wenn er nicht zahlt kannst du dich auch an das Jugendamt wenden ,du kannst dann Unterhaltsvorschuss beantragen und MUSST ihn angeben.Die melden sich dann auch bei ihm.

Ich wünsch dir viel Glück und Kraft für die Zukunft und natürlich im neuen Jahr.

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Re: Och habe gehört, dass man als AE zwar ein Auto haben darf, aber...

Antwort von Peli75 am 20.12.2005, 8:54 Uhr

Also bezüglich des Autos hat man mir gesagt, dass es angemessen sein muss, also es gibt keine genaue Regelung mit dem Wert, aber es sollte wohl nicht unbedingt ein Neuwagen oder eine Luxuslimo sein.

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Re: Och habe gehört, dass man als AE zwar ein Auto haben darf, aber...

Antwort von riut46 am 21.12.2005, 1:02 Uhr

Hallo Corina,

Ich habe damals meinen Beruf aufgegeben und mich arbeitslos gemeldet. (Arbeitsagentur)

Die Kinder auf meine Adresse um gemeldet. Die Meldebescheinigung habe ich überall vorlegen müssen. (Stadtladen im Rathaus)

Unterhaltsvorschuß beantragt. (Jugendamt)

Kindergeld auf mein Konto umgeleitet. (Familienkasse bei der Arbeitsagentur)

Das Ganze natürlich in Absprache mit dem Jugendamt und meinem Rechtsanwalt.

Ach so mit meinen Lebensversicherungen habe ich meine Schulden bezahlt und mein Auto (fahre ich natürlich weiter) an meinen Vater verkauft. Jetzt kann mir niemand mehr was wegnehmen und Hartz 4 kommt vermutlich in 6 Monaten. Den Wagen sponsert mir mein Vater zu 100 %, anders geht es nicht sonst wäre er jetzt versteigert. Nicht schön das ganze, aber der einzige Weg.

Grüße Roland

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