Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 16.09.2004, 8:38 Uhr

Nö....

Hi Desiree,
stimmt so ganz nicht.

Es gibt Urteile (habe das jetzt aber nicht zur Hand) die sich mit einer 50/50-Betreuung durch die Eltern befasst.

In einem solchen Fall zieht nämlich das Argument, es gäbe Fixkosten wie Wohnung etc pp nicht mehr ganz, denn BEIDE Eltern müssen ja für das Kind entsprechendes vorhalten.

Aber diese Situationen sind sehr selten und die Regelungen sind in der Rechtspraxis (durch Urteile) entsprechend angepasst, jedoch nicht via Gesetze... was aber nicht notwendig ist.

Der normale Umgang berechtigt aber nicht zu einer Unterhaltskürzung.

Nur... man kann sich immer auf einen Weg einigen, wenn man einen Rest an Kooperationsbereitschaft behält.

Nicht jeder Unterhaltspflichtige kann beide/doppelte Kosten tragen.... einen Weg dazwischen kann es auch geben, wenn man will.

Aber das müssen die Beteiligten untereinander ausmachen.

 
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