Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 14.09.2004, 22:19 Uhr

Nein!

Nein kann er nicht, selbst wenn das Kind 40- oder gar 50% seiner kompletten Zeit bei ihm verbringt. Der Unterhalt steht nun mal nach dem Gesetz nur einem Elternteil zu. So ist das, da haben sich alle dran zu halten.

Also: 2 Wochen Untrehalt rechtfertigen keine Unterhaltskürzung, Miete und sonstige Kosten laufen ja auch weiter.

Wohlgemerkt: ich habe einen "Stiefsohn", aber ich wäre nimals auf den Gedanken gekommen, der Mutter eine Unterhalstkürzung anzutragen, wenn er hier nei uns mal die kompletten Sommerferien verbrachte...

Viele Grüße

Désirée

 
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