Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Katja + Fabio (Berlin) am 14.09.2004, 12:11 Uhr

Sozialhilfeanspruch - Urlaub Ja oder Nein???

Hallo,

wie ist das eigentlich???

Durch die Trennung von meinem Mann habe ich Sozi beantragen müssen da ich mich derzeit in Elternzeit mit dem Kleinen befinde. (Einen Bescheid hab ich allerdings noch nicht, obwohl schon Anfang August Antrag gestellt!)
Jetzt stehen die Herbstferien ins Haus und ich würd so gern mit dem Großen 3, 4 Tage wegfahren. Das würde uns richtig gut tun nach dem ganzen Umzugs- und Trennungsstreß und Oma würde den Kleinen die Tage behalten!
Nun meine Frage(n): Darf ich das??? Kann ich das allein entscheiden??? Brauch ich irgendjemandens Zustimmung??? Oder muß ich jemandem Bescheid geben???

DANKE für eine Info,
LG Katja & Co

 
11 Antworten:

In der Praxis eigentlich kein Problem...

Antwort von Ralph am 14.09.2004, 12:43 Uhr

Hallo Katja,

solange Du nicht ins Ausland fährst (im Ausland gibt es keinen Anspruch auf Sozialhilfe, den "Miami-Rolf"-Fall kann ich bis heute nicht nachvollziehen), ist das in der regel kein Problem, zumal Du nur für ein paar Tage wegwillst. Bei einem längeren Urlaub würde sich die Frage stellen, wer das finanziert, von Sozialhilfe kann man das ja nicht.

Deshalb: Wegen der paar Tage würde ich im Amt nicht bescheid sagen, sondern einfach fahren. :-)

Gute Erholung!
Ralph/Snoopy

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Re: In der Praxis eigentlich kein Problem...

Antwort von Sally01 am 14.09.2004, 14:58 Uhr

Hallo Katja!

Du brauchst niemanden fragen ob und wo du Urlaub machen darfst!
Auch nicht, wenn du in`s Ausland fährst!

LG Sally

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Das ist gefährlicher Blödsinn!!!

Antwort von Ralph am 14.09.2004, 15:08 Uhr

Hi Sally,

das ist ein sehr gefährlicher Ratschlag, den Du da gibst! Im BSHG steht eindeutig, daß es Anspruch auf Sozialhilfe nur innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik gibt.

Ich werde es Dir anhand eines Beispiels erläutern: Wir wußten immer, daß viele türkische Familien, die Sozialhilfe bekamen, die ganzen 6 Sommerferienwochen in die Türkei flogen. Mal ganz unabhängig davon, wer das bezahlt hat (von der Sozialhilfe kannst Du keine Flüge für 7 Personen zahlen!!), haben wir die Sozialhilfe bei einschlägig bekannten Familien einfach angehalten. Familien, die in Hamburg waren, haben dies SOFORT gemerkt, und die Hilfe wurde sofort nachgezahlt. Die abwesenden Familien aber haben dies erst nach Rückkehr aus der Türkei auf dem Konto gesehen. Wir haben die Pässe uns vorlegen lassen, und da waren, wie es sich gehört, der Aus- und Einreisestempel der Türkei eingestempelt. Das Hallo war jedesmal groß, aber es half nichts: Kein Aufenthalt in Deutschland, keine Sozialhilfe!

Natürlich, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und ein paar Tage fallen auch kaum ins Gewicht. Aber sobald es länger weggeht oder es ins Ausland geht, begibt man sich auf's Glatteis. Übrigens, es genügt schon ein einziger Nachbar, der einem nicht wohlgesonnen ist!

Mein Kommentar als Insider dazu! :-)

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Das ist gefährlicher Blödsinn!!!

Antwort von Sally01 am 14.09.2004, 15:15 Uhr

Hallo Ralph!

Du bist dem Forum ja richtig treu geblieben, wa? Sei gegrüsst!

Wenn man doch aber keinen "Wohnsitz" im Ausland hat, und natürlich keinen Job... man könnte dort ja auch zelten
;-)... wie wollen die dem denn nachkommen?
Wenn ich mich bei der Arbeitsagentur wegen Urlaub abmelden muss, verstehe ich das ja noch. Aber warum muss ich in Deutschland bleiben. Schwarzwald oder Ostsee kann doch manchmal viel teurer sein?!
Das Jugendamt hat vor ein paar Jahren sogar Urlaubsgeld auch für`s Ausland genehmigt.

Trotzdem danke für die Aufklärung!

LG Sally

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Nachsatz...

Antwort von Ralph am 14.09.2004, 15:17 Uhr

Noch schnell ein Nachbrenner:

Eine Mutter kam mal zu mir und wollte für 14 Tage nach Föhr fahren. Die Mutter hatte sie und ihre Kinder eingeladen. Klar gab es da keinerlei Probleme, die Frau konnte fahren.
Und es war gut, daß ich bescheid wußte. Hätte ich sie in dieser Zeit nämlich angeschrieben wegen irgendwelcher wichtigen Dinge, wäre es schon dumm bei mir angekommen, wenn sie - logischerweise - zunächst nicht reagiert hätte...

Vernünftige Kommunikation mit seinem Sachbearbeiter ist meiner Erfahrung nach die halbe Miete! ;-)

So, das war's jetzt aber auch! :o))

Schönen Tag noch
Ralph/Snoopy

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Re: Das ist gefährlicher Blödsinn!!!

Antwort von Murmeline am 14.09.2004, 15:47 Uhr

So kenne ich es auch noch von meiner Tätigkeit im Sozialamt! Es gibt IMMER mißgünstige Nachbarn, die lieber 1x zu viel als 1x zuwenig verleumderische Briefe schreiben!

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Re: Nachsatz...

Antwort von Murmeline am 14.09.2004, 15:49 Uhr

In solchen Fällen mußten wir unseren "Kunden" immer den Regelsatz kürzen, da sie bei den Verwandten Kost und Logis frei hatten und somit in Richtung "häusl. Ersparnis" argumentiert wurde...

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Ja, dem Grunde nach richtig...

Antwort von Ralph am 14.09.2004, 15:56 Uhr

Hi Murmeline,

vom Gesetz wegen sicherlich völlig korrekt, aber mal im ernst und unter Kollegen geflüstert *tuscheltuschel*:

Was willst Du machen, wenn die Verwandtschaft sagt, daß nur Fahrt und Logis, nicht aber Kost gezahlt wird? Da habe ich dann lieber 5,7,9 grade sein lassen. Außerdem hatte ich das gefühl, daß die reisen da auch irgendwie vom Munde abgespart wurden. :-)

Die Auslandsreisen bzw. deren Nachweis waren für den Dienstherren viel lukrativer... da wurde richtig Kohle eingespart, überlege mal: Alleine ein Monat Regelsatz für die meist ja kinderreichen Familien, oft auch eine Monatsmiete. :-)

LG
Ralph/Snoopy

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Verschiedene Dinge...

Antwort von Ralph am 14.09.2004, 16:10 Uhr

Hi Sally,

das sind verschiedene Dinge. Wenn das Jugendamt Auslandsfahrten z.B. nach dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) bewilligt, dann hat das mit Sozialhilfe fachlich nichts zu tun.

Und ich sagte es bereits: Wo kein Kläger ist, ist kein Richter. Aber wehe, es kommt raus, daß man 2 Wochen auf den Malediven war... Prost Mahlzeit, da möchte ich gerne die Ausflüchte hören...

Und zu den Beweggründen des Gesetzgebers: Es paßt einfach nicht zusammen, wenn ich einerseits Sozialhilfe beziehe, andererseits aber teuer in Urlaub fahren kann. Und bei Auslandsfahrten wird vom Gesetzgeber einfach insistiert, daß diese nunmal nicht zum Nulltarif zu haben sind.

Niemand wird auf dem Amt etwas dagegen haben, wenn Du in Oberbayern wohnst und mit Kind und Kegel einen Ausflug ins Salzburger Land machst. Niemand wir Dir etwas sagen, wenn Du von Freiburg mal mit den Verwandten einen Tag in die Vogesen oder mal von Frankfurt/Oder rüber nach Polen fährst.
Aber 2 Wochen Dänemark bleiben nunmal zwei Wochen Dänemark, das ist ein richtiger Auslandsaufenthalt, der für mich allemal relevant wäre. :-)

Ich gebe zu, daß man als Sachbearbeiter da auch eine Menge Fingerspitzengefühl einsetzen kann. Wo schaue ich einfach weg nach dem Motto: "Das habe ich nicht gehört!" (3-Tage-Einladung des Onkels nach Disneyland/Paris) oder entscheide das innerhalb meines Ermessensspielraumes, wenn 5 Tage See gebucht werden und die Frau Erziehungsgeld bekommt (nachvollziehbar, daß davon das evtl. finanziert werden kann). Und wo MUß ich nein sagen, weil ich kein Ermessen habe (Auslandsurlaub)?

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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;-)

Antwort von Murmeline am 14.09.2004, 16:36 Uhr

hast Recht;-) aber ich arbeite in einer kleinen Landgemeinde, da war unser Publikum brav und hat das "geschluckt"

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Dank Euch allen für die Infos ...

Antwort von Katja + Fabio (Berlin) am 15.09.2004, 9:12 Uhr

werden es uns dann für 4 Tage (von Mittwoch bis Samstag) Anfang Oktober gemütlich machen!

LG Katja & Co

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