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Geschrieben von asmaus am 09.09.2004, 10:22 Uhr

Inkasso-Dienst beauftragen???

Hallo,
War bis jetzt stille Mitleserin und hab jetzt aber mal eine Frage. Mein Ex-Mann hat bei Unterhaltsschulden von über 5000Euro und monatlich laufen weitere 300Euro auf. Ich bekomme keinen Unterhaltsvorschuß weil ich wieder geheiratet habe. Bis vor kurzem bin ich noch von einem Rechtsanwalt betreut worden, der mir aber nichts gebracht hat. Mein Ex-Mann hat zwischenzeitlich einen Offenbarungseid gemacht (er war zu der Zeit Arbeitslos), hat aber jetzt wieder eine Arbeit und scheint gut zu verdienen. Wenn ich eine Vormundschaft beim Jugendamt beantrage dauert es doch wieder ewig bis die was erreichen. Zumal mein Ex bei seiner Freundin lebt, in seiner alten Wohnung gemeldet ist, in dieser aber nicht mehr lebt. Er hat keine Anschrift unter der Ihn die Ämter erreichen können.
Langsam bin ich mit meinem Latein und meiner Kraft am Ende. 6 Jahre sollten doch reichen oder muß ich das die nächsten 10Jahre mir noch antun???

Ich freue mich auf Eure Ratschläge,

Grüße,
asmaus

 
2 Antworten:

Bringt nix!

Antwort von Sterni68 am 09.09.2004, 13:28 Uhr

Witzig, die Idee mit dem Inkasso Dienst hatte ich auch schon mal. Bei uns ist der Fall ähnlich gelagert, was Unterhaltsschulden betrifft. Bloß: Wer kauft dir die Schulden ab? Da mußt du erst mal ein Inkasso Unternehmen finden, dass sich auf so ein waghalsiges Ding einlässt. Wenn er schon die Finger gehoben hat, ist das ziemlich aussichtslos. Und dann, falls sie die Sdchulden doch abkaufen, zu welchem Preis?! Hast du einen Titel gegen ihn erwirkt? Auf jeden Fall würde ich eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Das dauert überhaupt gar nicht lange! Wenn er jetzt wieder gut verdient, muss er auch Unterhalt zahlen. Tut er das nicht, kümmert der Beistand sich um die sofortige Einleitung einer Gehaltspfändung. Zusätzlich kannst du ihn noch anzeigen wegen vorsätzlicher Unterhaltspfichtverletzung. Mit dem Amt im Rücken hast du`s wirkich leichter. Mit einem Titel kannst du ihm regelmässig auf`s Konto gucken - und - falls er nicht zahlt, in regelmässigen Abständen Offenbarungseide beantragen.
Gruß von einer ebenfalls um jeden Cent kämpfen müssenden Sterni

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Schriftlicher Mahnbescheid

Antwort von tinai am 09.09.2004, 16:24 Uhr

Beantrage beim Amtsgericht einen Mahnbescheid, die Gebühren dafür sind sehr überschaubar und mit ein bisschen Geduld kann man den auch selbst ausfüllen.

Den lässt Du an die Dir bekannte Adresse zustellen. WEnn die Ämter ihn nicht erreichen können, kannst Du übrigens den Ämtern mitteilen, wo er wohnt.

Widerspricht er dem Mahnbescheid innerhalb von 14 Tagen nicht, hast Du einen vollstreckbaren Titel. Nach dem er einen Offenbarungseid geleistet hat (wird auch amtsbekannt sein) musst Du bei der Vollstreckung (oder solltest Du) für die Vollstreckung offen legen, warum Du der Auffassung bist, er könne jetzt bezahlen. Glaubst Du, dass er eh nicht bezahlen kann - schick ihm den Vollstreckungsbeamten nicht, denn das kostet wieder nur Geld. Es schadet aber nicht, wenn Du einen Titel (rechtskräftigen Mahnbescheid) hast, den kannst Du 30 Jahre lang vollstrecken lassen und irgendwann wird er ja was haben.

Viel Glück
tina

PS: Ja, leider kann das noch über Jahrzehnte gehen.

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