Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 15.09.2004, 8:47 Uhr

Naja...

>Nein kann er nicht, selbst wenn das Kind 40- oder gar 50% seiner kompletten Zeit bei ihm verbringt.

das halte ich für eine sehr gewagte behauptung.

der unterhalt wird i. d. r. nach der ddt berechnet sein. die geht hinsichtlich der aufenthalte von gänzlich anderen voraussetzungen aus.
da die ddt nur ein richtwert aber kein gesetz ist, wird die tatrichterliche würdigung eines sachverhaltes auch genau alle umstände umfassen müssen.


>Der Unterhalt steht nun mal nach dem Gesetz nur einem Elternteil zu. So ist das, da haben sich alle dran zu halten.

nope, der unterhalt, von dem hier die rede ist, steht genau dem kind zu. und wenn die unterhaltsgerechtigung des kindes jeweils hälftig durch naturalunterhalt (für den ja zwangsläufig auch geldmittel benötigt werden) erfüllt wird bleibt für subventionen der eltern untereinander wenig raum.

allerdings, 2 wochen ferien geben hier keine rechtliche grundlage was zu kürzen. trotzdem steht es dem zahlungsempfangenden et durchaus frei, seine einsparungen in dieser zeit zurück zu geben.

greetz,
nachtigall

 
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