Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von susafi am 28.12.2009, 13:19 Uhr

na toll

also soweit ich es jetzt gesehen haben, dürfen sie nur mit deinem Einverständnis... nun müsstest du vielleicht mal in deinem Mietvertrag lesen, ob da ne Klausel mit drinne ist, denn den hast du unterschrieben und hättest somit dein Einverständnis gegeben... wenn im Mietvertrag nichts drinne steht, ist es nicht rechtens...

das Schloss würde ich auch austauschen... kostet ja nicht die Welt...

 
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