Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Janka_ am 28.12.2009, 16:19 Uhr

NEIN

Der Vermieter darf definitiv nur mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel zum Wohnraum behalten.

Selbst eine derartige Mietvertragsklausel ist ungültig und der Mieter kann nach MV Abschluss die Herausgabe des Schlüssels verlangen.

Klar, bei Gefahr darf der Vermieter öffnen, aber da muss schon das Wasser in Strömen laufen oder unverkennbarer Gasgeruch aus der Wohnung strömen, und dann erledigt das Öffnen ganz flugs die Feuerwehr mit der Brachialmethode.

LG Janka

 
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