Geschrieben von Janka_ am 28.12.2009, 16:19 Uhr |
NEIN
Der Vermieter darf definitiv nur mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel zum Wohnraum behalten.
Selbst eine derartige Mietvertragsklausel ist ungültig und der Mieter kann nach MV Abschluss die Herausgabe des Schlüssels verlangen.
Klar, bei Gefahr darf der Vermieter öffnen, aber da muss schon das Wasser in Strömen laufen oder unverkennbarer Gasgeruch aus der Wohnung strömen, und dann erledigt das Öffnen ganz flugs die Feuerwehr mit der Brachialmethode.
LG Janka
- nochmal was zum gefundenen Schlüssel - mamafürvier 28.12.09, 12:44
- klar dürfen die - Keksraupe 28.12.09, 12:45
- Re: klar dürfen die - mamafürvier 28.12.09, 12:52
- sie dürfen nicht! - Alexa1978 28.12.09, 13:01
- Re: sie dürfen nicht! - susafi 28.12.09, 13:12
- na toll - mamafürvier 28.12.09, 13:16
- Re: na toll - susafi 28.12.09, 13:19
- im Mietvertrag - mamafürvier 28.12.09, 13:47
- NEIN - Janka_ 28.12.09, 16:19
- im Mietvertrag - mamafürvier 28.12.09, 13:47
- Re: na toll - susafi 28.12.09, 13:19
- na toll - mamafürvier 28.12.09, 13:16
- Re: sie dürfen nicht! - susafi 28.12.09, 13:12
- sie dürfen nicht! - Alexa1978 28.12.09, 13:01
- Re: klar dürfen die - mamafürvier 28.12.09, 12:52
- klar dürfen die - Keksraupe 28.12.09, 12:45