Geschrieben von mamafürvier am 28.12.2009, 12:44 Uhr |
nochmal was zum gefundenen Schlüssel
Wie ich nun inzwischen weiß war es wirklich keiner unserer Schlüssel also kommt nur die Hausverwaltung in Frage.
Dürfen die denn überhaupt einen Schlüssel zu meiner Wohnung haben?
Warum tragen die die Schlüssel (MIT HAUSNUMMER UND ETAGE AUF DEM ZETTEL DARAN) herum und passen nicht mal auf?
Ich werd definitiv nix sagen, denn denen will ich den Schlüssel nicht mehr zurück geben. Das nächste mal verlieren die ihn dann nicht in unserem Haus sondern wo anders und dann wird er nicht gefunden und zu mir gebracht. Dann spaziert mal wer bei mir rein ist aj easy, weil drauf steht wo er paßt
lG mf4
klar dürfen die
Antwort von Keksraupe am 28.12.2009, 12:45 Uhr
schau mal in den Mietvertrag rein, manchmal stehts sogar drin
die dürfen (für Notfälle) einen Schlüssel haben, oder du musst einen so hinterlegen, dass sie dran kämen, wenn du nicht da bist
Re: klar dürfen die
Antwort von mamafürvier am 28.12.2009, 12:52 Uhr
Im Prinzip find ichs ja okay aber wenn die die Schlüssel offenbar immer überall mit hin schleppen und so verloren gehen können... dann möchte ich einfach nicht mehr, daß sie einen Schlüssel haben.
Wenn mal was sein sollte müssen die eben die Tür anders öffnen.
sie dürfen nicht!
Antwort von Alexa1978 am 28.12.2009, 13:01 Uhr
Auch nicht, wenn es im Mietvertrag steht (= rechtswidrige Klausel)!
lG, Alexa
Re: sie dürfen nicht!
Antwort von susafi am 28.12.2009, 13:12 Uhr
nein dürfen sie nicht... ich habe mein Schloss ausgetauscht als ich eingezogen bin... genau um sowas zu vermeiden...
na toll
Antwort von mamafürvier am 28.12.2009, 13:16 Uhr
Eins ist Fakt... wer auch immer... hatte 1 Schlüssel von meiner Wohnung und netterweise noch n Zettelchen dran wo er paßt
Ich werd den nun stillschweigend behalten und hoffen es gibt nicht noch ein paar Schlüssel mehr von denen ich nix weiß.
Schloss werd ich demnächst sicherheitshalber auch besser auswechseln.
Re: na toll
Antwort von susafi am 28.12.2009, 13:19 Uhr
also soweit ich es jetzt gesehen haben, dürfen sie nur mit deinem Einverständnis... nun müsstest du vielleicht mal in deinem Mietvertrag lesen, ob da ne Klausel mit drinne ist, denn den hast du unterschrieben und hättest somit dein Einverständnis gegeben... wenn im Mietvertrag nichts drinne steht, ist es nicht rechtens...
das Schloss würde ich auch austauschen... kostet ja nicht die Welt...
im Mietvertrag
Antwort von mamafürvier am 28.12.2009, 13:47 Uhr
... steht kein Wort, daß der Vermieter einen Schlüssel hat aber da es die Klausel gibt, daß er bei Gefahr öffnen darf nehm ich an er hat wohl einen... bzw. hatte
NEIN
Antwort von Janka_ am 28.12.2009, 16:19 Uhr
Der Vermieter darf definitiv nur mit Einverständnis des Mieters einen Schlüssel zum Wohnraum behalten.
Selbst eine derartige Mietvertragsklausel ist ungültig und der Mieter kann nach MV Abschluss die Herausgabe des Schlüssels verlangen.
Klar, bei Gefahr darf der Vermieter öffnen, aber da muss schon das Wasser in Strömen laufen oder unverkennbarer Gasgeruch aus der Wohnung strömen, und dann erledigt das Öffnen ganz flugs die Feuerwehr mit der Brachialmethode.
LG Janka