Geschrieben von desireekk am 05.12.2004, 10:26 Uhr |
Laaaaang
Auch wenn das für Dich raffgierig klingen mag:
Du hast dafür Sorge zu tragen, daß Euer Sohn seine Waisenrente und auch sein Erbe erhält!
Ich würde: nach Österreich fahren, vorher das zuständige Jugendamt (oder wie das dort heisst) ausfindig machen, und auch einen Termin bei der dortigen gesetrzl. Rentenversicherung.
Dazu auch einen Termin mit den Eltern deines Ex-Freundes, da sie wahrscheinlich erbtechnisch die nächstesn Verwandten sind.
Mach Dich mal vorher schlau, wie die Erbfolge in Österreich nach dem Gesetz aussieht.
Mit Internet ist das ja recht einfach.
Bitte doch die Familie Euch Fotos zu überlassen und wenn sie ein paar Anekdoten über den Papa wissen, diese für den Kleinen aufzuschreiben.
Hab ich gerade schnell bei Google.at gefunden:
Sollte der Papa keine weiteren Kinder gehabt haben (und auch kein testament hionterlassen haben), ist Euer Sohn Alleinerbe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
ganz unten.
Du hast die Pflicht, dieses Erbe für dein Kind einzufordern.
Klar, die Verwandtschaft meldet sich sicher nicht freiwillig!
Ich hab niochmal ein bißchen gesucht und ein paar sachen gefunden:
Sollten die Verwandtschaft als erben eigesetzt worden sein:
§ 142 ABGB:
Die Schuld eines Elternteils, dem Kind den Unterhalt zu
leisten, geht bis zum Wert der Verlassenschaft auf seine Erben über.
In den Anspruch des Kindes ist alles einzurechnen, was das Kind nach
dem Erblasser durch eine vertragliche oder letztwillige Zuwendung,
als gesetzlichen Erbteil, als Pflichtanteil oder durch eine
öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Leistung erhält. Reicht
der Wert der Verlassenschaft nicht aus, um dem Kind den geschuldeten
Unterhalt bis zum voraussichtlichen Eintritt der
Selbsterhaltungsfähigkeit zu sichern, so mindert sich der Anspruch
des Kindes entsprechend.
---------------
Schau mal huier:
http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/
dort Suchwörter eingeben.
Evtl. gibt es Fristen zur Geltendmachung, die können auch manchmal nur Wochen betragen!
ich hoffe, Du verstehst mein Psoting richtig.
Viele Grüße
Désirée
- Laaaaang - Anita_65 04.12.04, 19:42
- Re: Laaaaang - sweety28 04.12.04, 20:33
- Re: Laaaaang - Mailady 04.12.04, 22:44
- Re: Laaaaang - desireekk 05.12.04, 10:26
- Ergänzung - desireekk 05.12.04, 10:54
- Re: Ergänzung - sweety28 05.12.04, 12:26
- Liebe Sweety - desireekk 05.12.04, 13:12
- Re: Liebe Sweety - sweety28 05.12.04, 18:09
- Liebe Sweety - desireekk 05.12.04, 13:12
- Re: Ergänzung - sweety28 05.12.04, 12:26
- Re: Laaaaang - Anita_65 05.12.04, 21:19
- Ergänzung - desireekk 05.12.04, 10:54
- Re: Laaaaang - sweety28 04.12.04, 20:33
Nachzahlung E-On von Sozialamt?
Ich suche meine Freundin....Thür.Mamas helfen
Ungerecht!
Weihnachtsgld vom sozi.amt?
Sorgerecht im Todesfall?
Frage...
BGH zum Selbstbehalt des Vaters gegenüber der nicht mit ihm verheirateten Mutter
Ahhh, Apropo Klartext!
Was sind unerhebliche dinge??????