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Geschrieben von carmora am 02.12.2004, 20:28 Uhr

Sorgerecht im Todesfall?

Hab mal eine wichtige Frage.
Wie ist das wenn mir ein Unfall passiert und ich dabei ums Leben komme - was natürlich keiner hofft aber möglich ist alles. Habe das alleinige Sorgerecht für meine Kleine. Bekommt dann automatisch der Vater das Kind oder muß ich das irgendwo vorher schriftlich einreichen oder festmachen.
Weiß nur dass man als Elternpaar vorher ein Testament machen kann im Falle das beide ums Leben kommen und man dann Oma und Opa benenne möchte. Aber wie ist das in meinem Fall?

 
7 Antworten:

Re: Sorgerecht im Todesfall?

Antwort von hexe30 am 02.12.2004, 20:41 Uhr

hi...
das thema hatte ich vor ein paar tagen auch mit meiner freundin...was wäre wenn...
aber wir haben leider noch keine richtigen antworten auf die frage bekommen...
bin auch ae und habe einen sohn 2 1/2 jahre.. der vater kümmert sich gar nicht um ihn und möchte auch keinen kontakt...
vielleicht kann uns ja wirklich einer mal sagen wie man sowas regeln sollte...

lieben gruß kerstin

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Re: Sorgerecht im Todesfall?

Antwort von Ött am 02.12.2004, 21:11 Uhr

Ich habe mal irgendwo Hinweise zu diesem Thema gelesen, weiß aber jetzt nicht mehr wo, kann sogar hier gewesen sein.
Aus dem Kopf versuch ich mal, waß ich noch weiß:
man muß handschriftlich (!) aufschreiben, warum das Kind nicht zum leiblichen Vater soll, so detailliert wie möglich begründen und genaus begründen warum es zu der Person soll, für die man sich entschieden hat

Wenn ich es noch finde, poste ich noch mal.

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habe den entsprechenden Beitrag noch mal für Euch kopiert:

Antwort von Ött am 02.12.2004, 21:18 Uhr

http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=37628&forum=109


Folgende Punkte gehören in die testamentarische Verfügung:

- eigener Name mit Geburtsdatum und Ort
- Name des / der Kinder mit Datum
- Gründe warum das Kind nicht zum Papa,
Großeltern, etc. soll >> so
detailliert wie möglich
- Namen und die Begründung warum das
Kind zum Bsp. Eltern, Geschwister
oder Paten soll

Ein Exemplar solltet Ihr auch beim Jugendamt und den Eltern hinterlegen und evtl. noch beim zuständigen Amtsgericht (an mehreren Stellen ist es immer besser, denn wenn etwas passiert, dann ist irgendwo ein Exemplar)

Jetzt noch etwas WICHTIGES

Wenn etwas passiert, wird die Sorgerechtsregelung definitiv vor Gericht gehen und je mehr Fakten Ihr dem Richter gegeben habt, warum das Kind nicht zu den genannten Personen soll so wird seine Entscheidung wohl so ausfallen, aber wissen kann man es nie

Auch wenn ein Papa nie gezahlt hat und sich auch nie gekümmert hat so ist er doch in der ich nenne es mal "Rangfolge" der erste der das Sorgerecht bekommen wird.

Verfasst die testamentarische Verfügung handschriftlich und vergesst auch nicht anzugeben wieviel Seiten diese umfasst (sind Kleinigkeiten ich weiß, aber die kann man sehr schnell vergessen zu schreiben) per PC ist nicht angesagt, da so ein Dokument nur per Hand geschrieben Gültigkeit hat.

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Re: @Ött

Antwort von carmora am 02.12.2004, 22:21 Uhr

Ohje, danke für deine Mühe Ött, aber wollte eigentlich schon das der richtige Papa dann meine Tochter zu sich nimmt falls ich mal nicht mehr bin. Wo sollte sie auch sonst hin - da ist sie doch familiär am besten bzw. am richtigsten aufgehoben.
Danke trotzdem für deine Mühe und wie ich denke deinen worten entnehmen zu können ist es selbstverständlich das der Vater das Kind dann bekommt ohne etwas schriftliches von mir, oder?

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Re: @Ött

Antwort von Ött am 02.12.2004, 23:13 Uhr

ja, das ist glaube ich der normale Weg, vorrausgesetzt er hatte halbwegs Kontakt. Aber bei mir war der fall wohl imgekehrt
war übrigens keine große Mühe, hab nur hier bie RUB gesucht.

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Man muss da unterscheiden...

Antwort von RainerM am 03.12.2004, 8:15 Uhr

... hat der nicht mit der Mutter verheiratete Vater das gemeinsame Sorgerecht mit ihr gehabt, dann erhält er automatisch das alleinige Sorgerecht zugesprochen, so das dem Wohl des Kindes nicht widersprechen würde.

Hatte die Mutter das alleinige Sorgerecht, dann erhält der nicht mit ihr verheiratete Vater das alleinige sorgerecht, WENN es dem Wohl des Kindes entspricht.

Das wird dann vom Familiengericht entschieden, was sich auf Aussagen des Jugendamtes stützt.

Ein Sorgertestament kann hilfreich sein, wobei das Gericht nicht zwingend an der Umsetzung gebunden ist, wenn es zu einer anderen Beurteilung neigt.

cu

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Re: Man muss da unterscheiden...

Antwort von Mailady am 04.12.2004, 22:17 Uhr

In erster Linie wird natürlich immer der Vater in Betracht gezogen. Aber du kannst wie schon vo´rher geschriebn auch beim Jugendamt eine Art Testament hinterlegen und es sogar mit ihnen zusammen aufsetzen damit auch alles seine Richtigkeit hat. Es wird wenn möglich immer den Wünschen des Erziehungsberechtigten entsprochen wenn nicht gravierende Geengründe vorliegen wie Z.B. zu hohes Alter, ab 60 bekommt wohl kaum noch jemand ein Kind zugesprochen.
Wenn du noch mehr Fragen dieser Art hast dann stell sie doch im Forum von Frau Bader, sie weiß das ganz genau.
LG

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