Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 05.12.2004, 13:12 Uhr

Liebe Sweety

Liebe Sweety,

ich habe öfter mit Todesfällen in (mir wildfremden) Familien zu tun.
Und ich erlebe zu 70-80% eines: Beim Erben hört jeden Freundschaft auf!

Und: es gibt nun mal Fristen die einmzuhalten sind.

Oder wie will sie später ihrem Sohn klar machen, daß er zwar hätte was erben können, sie das aber aus Pietätsgründen gelassen hat?

Weißt Su sweety, es ist eine Frage der Art, wie man so ein Thema anspricht. Das muss deshalb doch nicht verwerflich sein, wenn jemand sein ganz normales Recht im Anspruch nimmt?

Warum sollte sie der familie "nahekommen" müssen?
Bisher war da dch auch nichts.Ob das wirklich der Wille des Verstorbenen war, kann man ja schnell "erfühlen" und herausbekommen.
Immerhin hält es die Familie ja nicht mal für nötig den Enkel zu benachrichtigen. Immerhin hat dieser hjjetzt keinen Vater mehr.
Ich finde, der Kleine hätte zumindest die Chance bekommen sollen, am Grab Abschied nehmen zu können.
Und: irgendjemand muß den dauerauftrag widerrufen haben, zumindest ist das in D so, wenn jemand stribt, sonst läuft dieser erst Mal weiter...

Nein, ich kann nicht unverschämtes daran finden, über gesetzliche Dinge zu reden...
Manche Fristen lssen da keine langen Anstandsfristen zu.

Viele Grüße

Désirée

 
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