Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 03.11.2004, 12:08 Uhr

Kreisch...

ich komm ja mitm Lesen gar nimmer hinterher :o)

Also ich hab wie gesagt im RA-Forum gefragt, laut Sozialgesetzbuch Paragraph schlagmichtot hat man Anspruch - wenn man zum Arzt geht. Und das war meine eigentliche Frage, die mir ja jetzt hier wie dort beantwortet wurde. Der Rest ist persönliche Einstellung von mir aber natürlich steht es jedem frei, darüber zu debattieren...

Ich möchte mich nicht rechtfertigen (tu es aber trotzdem *g*) ich bin nicht die Sorte AN, die das Kind dazu benutzt, um sich einen Lenz zu machen. In unserer Firma reicht es völlig, wenn man anruft und sagt, daß es einem/demKind nicht gut geht. Hier kann man als AN 3 Tage am Stück daheim bleiben, erst DANN wollen sie eine Krankschreibung sehen. Da unsere Mitarbeiter dies in der Regel auch nicht ausnutzen wird es von uns so gehandhabt.

Ich PERSÖNLICH sehe es so: Das Kind hat hohes Fieber. Da er das öfter hat und mein Kiarzt ne totale Pfeife ist und mir eh immer nur sagt, "abwarten" ruf ich da nur noch an und geh schon nicht mehr hin. So war es in dem Fall auch. Abwarten. Das habe ich getan. ABER mein Gewissen und meine Liebe zum Kind spielen NICHT mit, wenn ich das Kind mit dem Abwarten-40-Grad-Fieber zur Tagesmutter bringe. Ich kann nicht in der Firma hocken, während der Kleine krank ist, dann möchte ICH mich kümmern. Der Umstand wäre in dem Fall auch viel zu groß gewesen: Ich geh in die Firma, es war unglücklicherweise auch noch Freitag, dann ruft eventuell meine Tagesmutter an, ich soll wiederkommen. Um eins macht der Arzt zu. An dem Tag hätte ich es nie im Leben noch dahin geschafft. Also wäre ich dann am Montag zum Arzt gegangen und hätte ihm gesagt, sorry, mein Kind hatte Freitag Fieber können Sie mir bitte eine Bestätigung ausfüllen, daß ich eigentlich herkommen wollte aber sie hatten schon zu?!?! Ok, jetzt weiß ich das ich jedesmal zum Arzt rüberlaufen muss. Gerade das war es aber, was ich NICHT wußte. Ich habe es immer so verstanden, daß man eben diese 10 bzw. 20 Tage zur mehr oder weniger "freien Verfügung" hat - und letztendlich war auch nur das meine Frage... Ich find das umständlich, aber ok dann mach ich das so.

Habt Euch lieb :o)

LG Sue

 
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