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Geschrieben von mlo am 02.11.2004, 12:42 Uhr

Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Nachdem ich viele Beiträge zum Thema Umgang hier durchgestöbert habe, habe ich leider keine "passende" Antwort auf mein Problem gefunden:

Als mein (mittlerweile geschiedener Ex-) Mann und ich uns vor 3 Jahren getrennt haben, ist er 150 km weit weg gezogen. Um die Kinder nicht zu verlieren (ich war zu dem Zeitpunkt der Alleinverdiener in der Familie, da ich ca. doppelt so viel verdiente wie mein Ex), war ich zu allen möglichen Kompromissen bereit. Da ich bereit war, den Kindern das Umfeld zu erhalten (mein Ex wollte mit den Kindern in seine Heimat zurück), und meinen Arbeitsvertrag von 40 auf 20 wochenstunden geändert hatte, gelang es mir, gerichtlich das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen. Als Entgegenkommen wurde vereinbart, daß ich die Kinder (damals 3 und 5 Jahre alt) jeweils nach den Besuchswochenenden (Fr-So) am Sonntag beim neuen Wohnort meines Ex abhole. Ein 14-tägiger Rhytmus wurde dann kanppe 2 Jahre praktiziert, zusätzlich gab es Ferienumgang. Schon nach einem Jahr holte nicht mehr mein Ex, sondern immer häufiger sein Bruder oder eine Bekannte die Kinder ab, um sie mit zu ihm zu nehmen.

Ich zog nach 1 Jahr ebenfalls mit den Kindern um (ca. 50 km vom bisherigen Wohnort), so daß sich die Entfernung auf 200km einfach erhöhte.

Seit 1 Jahr wurden sie dann nur noch alle 4 Wochen abgeholt, wobei ich (und vor allem dadurch die Kinder) nicht immer vorher informiert wurden, sondern kurzfristig (zum vereinbarten Zeitpunkt) informiert wurden, daß sie doch nicht abgeholt werden.

Im April dieses Jahres haben wir dann vor Gericht den Umgang neu geregelt, nur noch alle 4 Wochen, dafür 9 Wochen Schulferien, ich 5 Wochen der Schulferien. Seit diesem Zeitpunkt hat mein Ex sie dann nicht mal mehr an den Wochenenden abgeholt, nur noch in den Ferien. Somit waren die beiden in den Osterferien und Pfingstferien bei ihm. Für die Sommerferien war vereinbart, die ersten drei Wochen bei ihm. Er wollte kurzfristig tauschen, was bei mir in der Arbeit nicht möglich war.

Er holte sie dann in den Sommerferien gar nicht ab und ist auch seitdem nicht mehr aufgetaucht.

Ich habe bereits versucht, Kontakt aufzunehmen, auch über meine Anwältin, da ich sowieso immer nur dumme Antworten bekommen, wenn ich direkt anrufe oder maile, aber mein Ex schiebt jetzt Wirbelsäulenprobleme vor, er könne nicht mehr soviel Autofahren (obwohl er sie seit mehr als 1 Jahr nicht mehr selbst abgeholt hat, sondern immer nur holen lies) und verlangt nur, wenn die Kinder ihn sehen wollen, dann solle ich sie halt am Freitag hinbringen und am Sonntag wieder holen.

Vor allem mein Sohn vermisst seinen Vater sehr, aber ich finde diese Forderungen unverschämt, es ist ja auch eine zusätzliche finanzielle Belastung für mich (achja, Unterhalt zahlt er auch nur die Differenz zwischen UVG und Düsseldorfer Tabelle, also 150 EUR für BEIDE zusammen), abgesehen von der Fahrerei.

Ich bin langsam mit meinem Latein am Ende, Gespräche über das Jugendamt, bei Beratungsstellen, alles wurde von ihm verweigert...

Ich persönlich freue mich ja, je weniger ich ihn sehe, aber meine Kinder....

Aber ich frage mich dann wieder, wenn ich die Kinder wirklich zu ihm hinbringen würde, was kommt als nächstes?

Oder macht es Sinn, den Umgang gerichtlich einfordern zu lassen? Kann man jemanden dazu zwingen, sein Kind abzuholen, wenn derjenige anscheinend kein wirkliches Interesse mehr hat?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Oder wie seht ihr Männer das?

 
4 Antworten:

Re: Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Antwort von RainerM am 02.11.2004, 13:08 Uhr

Hi,
da habt ihr über die Jahre ja schon einige Dinge erlebt.

An deiner Stelle würde ich auf das Verhalten des Vaters nicht mehr eingehen und auf die festgelegte Regelung verweisen.

Immerhin scheint es ja noch mit den Ferien zu klappen.

200Km Distanz ist schon recht viel.... holen&zurückbringen wären dann je Wochenende 800Km... was einen beträchtlichen Zeit-&Geldaufwand darstellt.

VGon daher kann ich eure Regelung - einmal im Monat und ausgedehnte Ferien - schon gut nachvollziehen.

Da du eeinen Teil des Fahraufwandes übernimmst, sollte es eigentlich keine Probleme geben... mehr kann man ihm nicht entgegen kommen.

Offensichlich arbeitet er daraufhin, dass er die Kids nur noch in den Ferien nehmen will.

Aber das klappt ja auch nicht....

Für mich nicht nachvollziehbar.

Wie alt sind die Kinder?
Kannst du sie in den Zug setzen?

Gruss

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Re: Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Antwort von tachpost am 02.11.2004, 19:10 Uhr

Ja,so läuft das auch bei uns....leider,und das bei einer Entfernung von nur 5 km.
Die letzten 3 Wochenenden wurden auch komplett abgesagt,und das auch immer mehr als kurzfristig. Und da ich berufstätig bin,auch am Samstag,bin ich davon natürlich restlos begeistert.
Das schlimmste daran,an einem abgesagtem Samstag,treibt er sich hier im Ort rum,und Sohnemann sieht das Auto stehen.Und wer darf das ausbügeln....ich natürlich. Bin es auch leid meinem Kind ständig Märchen aufzutischen.

Ich war heute mal wieder beim Anwalt,KV wird nochmal auf die Besuchsregelung hingewiesen,nächster Schritt,wenn´s nicht funktioniert,ist dann das Gericht.....und dann ???? Wahrscheinlich werfe ich die Flinte dann ins Korn. Ich bemühe mich seit nunmehr 5 Jahren redlich,leider ohne Erfolg,und irgendwann bin ich mit meiner Geduld auch am Ende.
Noch dazu muss ich mich am Telefon beschimpfen und auslachen lassen. Höre mir dann so Sachen an wie: Ist doch Dein Problem wenn Du arbeiten musst,dann sieh mal zu wie Du das machst,wenn Du Unterhalt von mir verlangst,muss ich ja schliesslich noch am WE arbeiten gehn.
Und dabei lacht er sich noch schlapp.
Tja,von einem 40 jährigen sollte man doch eigentlich auch mehr Reife erwarten können ???

Also,Du siehst,bei uns ist es auch nicht besser,und ich wüsste nicht was ich Dir da raten könnte.
Ich bin jedenfalls kurz davor aufzugeben.

LG
Birgit

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Re: Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Antwort von carmora am 02.11.2004, 20:12 Uhr

also es gibt zwar die Möglichkeit den Umgang einzufordern im Auftrag des kindes, aber was soll das bringen. Er muß dann Zeit mit seinen kindern verbringen und das sollte doch eigentlich freiwillig sein. Was willst du den Kindern sagen? Ich mußte vor Gericht gehen und deinen Vater verklagen damit er dich besucht? Ich glaube das wäre für ein kind noch schlimmer als wenn er gar nicht kommt. Würde vielleicht nochmal versuchen mit ihm zu reden und ihm klar zu machen das die kinder ihn lieben und das er wichtig für sie ist.Vielleicht teilt ihr euch rein mit den Autofahrten. Hin er und zurück du oder andersrum.
Tja und wenn alles nix fruchtet dann weiß ich auch nicht weiter. Dann legt er wohl keinen Wert mehr drauf und zwingen kannst du ihn zu nichts.
Versuch es den kindern dann zu erklären, aber wie kann ich auch nciht sagen.Aber da kann dir vielleicht jemand anderer raten

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Re: Umgangspflicht vom Vater einfordern?

Antwort von mlo am 05.11.2004, 14:27 Uhr

Danke für Deine Antwort, tja die Kinder sind jetzt 6 und 8 Jahre alt. Die Zugverbindung ist leider nicht so toll, sie müssten 2-3 mal umsteigen, je nach Uhrzeit... und die Fahrtzeit ist mit der Bahn insgesamt 3 Stunden, das traue ich mich da nicht. Tja, aber anscheinend will er sie gar nicht mehr holen, nachdem er sie jetzt weder in den Sommer- noch in den Herbstferien geholt hat.

Gruss,
Micha

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