Geschrieben von Sabri am 30.09.2018, 14:11 Uhr |
Kindergeldbescheid
Wieso braucht der KV den Kindergeldbescheid? Ich frage mich gerade, ob es ratsam ist, ihm diesen zukommen zu lassen? Kann er damit etwas anfangen und wenn ja, was?
Das Kind ist minderjährig.
Anrechnung
Antwort von katsix2903 am 30.09.2018, 20:56 Uhr
Das Kindergeld wird ihm zur Hälfte angerechnet „gutgeschriebe“ bei der unterhaltsberechnung
Re: Anrechnung
Antwort von Sabri am 01.10.2018, 17:58 Uhr
Das weiß ich. Aber was will er mit dem Kindergeldbescheid? Die Höhe des Kindergeldes lässt sich nachlesen und dass ein minderjähriges, schulpflichtiges Kind Kindergeld bekommt ist doch klar.
Re: Kindergeldbescheid
Antwort von Lucylu am 01.10.2018, 19:10 Uhr
Oft wird es für den AG benötigt (wenn dieser einen Familienzuschlag zahlt)
Lg
Re: Kindergeldbescheid
Antwort von Sabri am 01.10.2018, 21:54 Uhr
Das kann natürlich sein. Aber den bekomme schon ich. Und zweimal gibt es den nicht. Kann der KV den für sich beanspruchen? Also quasi mir wegnehmen? Kind lebt bei mir.
Re: Anrechnung
Antwort von katsix2903 am 01.10.2018, 22:33 Uhr
Oft wird ein Nachweis verlangt wer berechtigt ist
Re: Kindergeldbescheid
Antwort von kravallie am 02.10.2018, 15:03 Uhr
nein, wenn das kind bei dir lebt, kann er dir nix.
mein exholdi wollte auch mal den bescheid, angeblich für die krankenkasse wegen krankengeld. ich hab gesagt, er soll direkt bei der kindergeldkasse anrufen, wenn er was will.
Re: Kindergeldbescheid
Antwort von Mehtab am 03.10.2018, 12:48 Uhr
Ich muss das, glaube ich, immer in der Einkommensteuererklärung angeben. Vielleicht braucht er den Bescheid dafür.
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