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Geschrieben von Sabri am 30.09.2018, 14:11 Uhr

Kindergeldbescheid

Wieso braucht der KV den Kindergeldbescheid? Ich frage mich gerade, ob es ratsam ist, ihm diesen zukommen zu lassen? Kann er damit etwas anfangen und wenn ja, was?
Das Kind ist minderjährig.

 
7 Antworten:

Anrechnung

Antwort von katsix2903 am 30.09.2018, 20:56 Uhr

Das Kindergeld wird ihm zur Hälfte angerechnet „gutgeschriebe“ bei der unterhaltsberechnung

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Re: Anrechnung

Antwort von Sabri am 01.10.2018, 17:58 Uhr

Das weiß ich. Aber was will er mit dem Kindergeldbescheid? Die Höhe des Kindergeldes lässt sich nachlesen und dass ein minderjähriges, schulpflichtiges Kind Kindergeld bekommt ist doch klar.

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Re: Kindergeldbescheid

Antwort von Lucylu am 01.10.2018, 19:10 Uhr

Oft wird es für den AG benötigt (wenn dieser einen Familienzuschlag zahlt)

Lg

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Re: Kindergeldbescheid

Antwort von Sabri am 01.10.2018, 21:54 Uhr

Das kann natürlich sein. Aber den bekomme schon ich. Und zweimal gibt es den nicht. Kann der KV den für sich beanspruchen? Also quasi mir wegnehmen? Kind lebt bei mir.

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Re: Anrechnung

Antwort von katsix2903 am 01.10.2018, 22:33 Uhr

Oft wird ein Nachweis verlangt wer berechtigt ist

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Re: Kindergeldbescheid

Antwort von kravallie am 02.10.2018, 15:03 Uhr

nein, wenn das kind bei dir lebt, kann er dir nix.

mein exholdi wollte auch mal den bescheid, angeblich für die krankenkasse wegen krankengeld. ich hab gesagt, er soll direkt bei der kindergeldkasse anrufen, wenn er was will.

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Re: Kindergeldbescheid

Antwort von Mehtab am 03.10.2018, 12:48 Uhr

Ich muss das, glaube ich, immer in der Einkommensteuererklärung angeben. Vielleicht braucht er den Bescheid dafür.

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