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Geschrieben von Badefrosch am 15.09.2018, 22:15 Uhr

UVG einkommensabhängig?

Ich verdiene gut genug dass ich uns durch bringe mit meinem Gehalt.
Kann ich trotzdem UVG bekommen. Der Vater wird nie zahlen können aufgrund von Erwerbsfähigkeit. Bei Trennung müsste er Hartz 4 beantragen, da ich das volle Einkommen nach Hause bringe.

Ich nehme an, Kindergeld steht mir nur zur Hälfte zu.

München ist teuer, ich muss trotzdem gut kalkulieren.

Und da der Stress mit Schule und Hausaufgaben nicht besser wird, mein Mann immer weniger auf die Kette bekommt, überlege ich, ob nicht eine Trennung besser ist, zumindest wenn ich die Probezeit im neuen Job überstanden habe. Und das ganze im Übertrittsjahr.

Dummerweise darf ich in dem Fall ne neue Wohnung suchen und komplett neu einrichten ohne Rücklagen.

 
18 Antworten:

Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von kravallie am 16.09.2018, 9:21 Uhr

unterhaltsvorschuss wird gezahlt, wenn du mindestens 600€ verdienst. du musst nur die räumliche trennung schnellstmöglich beweisen, bei trennung "inhouse" zahlen sie nicht.

wenn das kind bei dir gemeldet ist und ein normaler umgang vereinbart wird, steht dir das ganze kindergeld zu.
warum musst DU eine neue wohnung suchen und einrichten?

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Sabri am 16.09.2018, 11:31 Uhr

Du darfst nicht zweieinhalb bis dreimal so viel verdienen wie der KV. Dann kann er gegen den Unterhaltsvorschuss klagen mit guten Aussichten, diese Klage zu gewinnen und du bekommst keinen Unterhaltsvorschuss mehr.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Felica am 16.09.2018, 11:40 Uhr

Achtung, dann sorg mal erst dafür das dein jetziger mann den Arsch hochbekommt und wegen Erwerbsunfähigkeit Rente beantragt. Denke mal in deinem ersten Satz fehlt der teil Erwerbsunfähigkeit. Oder den irgendwie anders in Lohn und Brot zu bekommen bevor du dich trennst.

Oder hast du Bock für den auch noch Trennungsunterhalt zu zahlen? Auch Teile deiner Rentenansprüche an den abzutreten?

Neuen Wohnung wäre da mein kleinstes Problem. Da kann man ja schauen was der Richter sagt wegen Zuweisung der ehelichen Wohnung wenn Kinder mit im Spie sind.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von kravallie am 16.09.2018, 14:20 Uhr

die angst hatte ich bei meiner trennung auch, um die abtretung der rentenansprüche kommt man nicht rum und ob badefrosch soviel verdient, dass noch trennungsunterhalt übrig bleibt, wage ich zu bezweifeln.....
eu-rente ist m.w. geprüft.

das mit 2,5x soviel sehe ich auch kritisch, denn es bekommen witwen ja auch unterhaltsvorschuss, die verdienen sicher mehr als 0. kann nach meinem rechtsempfinden nicht gerecht sein.

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Re: UVG einkommensabhängig? @kravallie

Antwort von Badefrosch am 16.09.2018, 15:23 Uhr

Neue Wohnung, weil ich aus dem Viertel bzw. Schulsprengel raus will.

Und zudem weder ich mit Kind, noch mein Mann alleine im Falle der Trennung die 3 Zimmer Sozialwohnung behalten dürfen. Wenn ich Pech habe falle ich ganz raus mit dem neuen Job.

Ich gebe dem ganzen eine Chance, schaue dass ich etwas gespart bekomme und wenn es gar nicht mehr geht, mache ich Nägel mit Köpfen.

Alles auf einmal ist mir zuviel. Also neuen Job, Trennung und neue Wohnung gleichzeitig.

Mit Schule ist auch ne Baustelle, davon ist die Wohnung auch abhängig.

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Re: UVG einkommensabhängig? @Sabri

Antwort von Badefrosch am 16.09.2018, 15:28 Uhr

Das er klagt bezweifle ich, er hat null Einkommen, ist von mir abhängig. Er hat auch nicht den A... in der Hose. Hoffe eher, dass er keinen Scheiß baut im Trennungsfall, ist schon seit Jahren in Therapie. Mal ist es gut mal schlecht.

Und wegen Junior möchte ich auch hier im Ort bleiben bzw. Nebenort.

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Re: UVG einkommensabhängig? @Felicia

Antwort von Badefrosch am 16.09.2018, 15:42 Uhr

Rente wurde trotz Klage abgelehnt, er hat 90% mit G. Die zweite Runde vorm Landgericht ging mit dem Anwalt in die Binsen. Damals dachten wir dass wir es nun mal von unten aufzäumen, statt im Dachgeschoss anzufangen.

Wir haben Pflegegrad beantragt und sind im Widerspruch mit VDK. Es geht weniger ums Geld damals zumindest sondern eher um den behinderten gerechten Badumbau mit Dusche statt Wanne.

Nur wird das hinfällig wenn ich die Trennung durchziehe.


Das schlimme ist, dass ich die Schulden in 2 Jahren los wäre, wenn ich noch durchhalte, da ich ja Steuerklasse 3 habe und somit netto mehr habe wie nach einer Trennung.

Dieser immer wieder aufkommende Streit nervt. Klar ist auch mal Ruhe, aber so 1 bis 2 x im Monat schläft einer von uns beiden auf der Couch.

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Re: UVG einkommensabhängig? @Felicia

Antwort von Felica am 16.09.2018, 16:59 Uhr

Kann dir halt nur sagen was ich machen würde.

Erstens würde ich den zum Psychologen oder schleppen um abzuklären ob dahinter nicht eine Depression steckt. Würde schon passen so von dem was du schilderst. Kann man ja vielleicht so verpacken das das wieder ein Schritt näher an die EU-Rente ist. Für den Umbau erst recht, denn auch fehlende Alttagskompetenzen sind eine gute Maßnahme um einen Pflegegrad zu bekommen. Eine Depression kann schon wirklich die eigene Person extrem beeinträchtigen und nicht selten sind gar nicht mal so starke Medikamente nötig. Oft langt da eine leichte medikamentöse Unterstützung und es läuft.

Je nachdem was da heraus kommt und wie wichtig mir die Beziehung ist, würde ich dann weiterschauen. Ein Gang zum Anwalt um abzuklären was möglich ist und wie der schlimmste Fall aussehen würde, würde ich wohl auch noch machen. Danach dann schauen.

So oder so, ich möchte nicht in deiner Haut stecken. Es wird in beiden Fällen kaum ein leichter Weg.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Terkey235 am 16.09.2018, 18:18 Uhr

Hallo Badefrosch,

kannst du gesichert davon ausgehen, dass er euer Kind einfach so ausziehen lässt? Oder würde er das Kind evtl. bei sich behalten wollen?

Er ist zuhause, du arbeitest, ich nehme an recht viel, und rumgetragen werden muss der Nachwuchs vermutlich nicht mehr. Da stünden seine Chancen zumindest nicht ganz so schlecht, das gemeinsame Kind bei sich wohnen lassen zu dürfen. Rechtsberatung/Vertretung vor Gericht bekäme er für 'nen Zwanni über den Beratungsschein.

In dem Fall müsstest du Unterhalt zahlen. Sowieso wäre ich mir nicht ganz so sicher, dass er Hartz4 beantragen kann, und sie ihn nicht dir wieder vor die Tür schicken, damit du für ihn aufkommst. Passiert gerade meiner Freundin. Sie ist Lehrerin, verdient nicht schlecht, er hat nie was auf die Kette gekriegt. Nach der Trennung zahlt sie für ihn. Leistungen vom Amt gibt's nicht, da sie für ihn verantwortlich ist. Um ihre neue Wohnung halten zu können, geht sie kellnern.

Das soll dich nicht von der Trennung abbringen. Unglücklich langfristig zusammenleben - nee, da bin ich lieber arm. Aber manche Punkte würde ich gedanklich für mich durchspielen und ggf. einen Plan B aushecken.

Viel Erfolg, terkey

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Re: UVG einkommensabhängig? @Terkey

Antwort von Badefrosch am 16.09.2018, 18:30 Uhr

Das ist einer der Punkte der mir Sorge bereitet.


Hinnehmen und verheiratet bleiben und dafür von Steuerklasse 3 unterm Jahr profitieren und in der Einkommensteuer vom Behindertenfreibetrag profitieren.


Und noch 8 bis 10 Jahre bis Junior durch Schule und Ausbildung ist?

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Re: UVG einkommensabhängig? @Terkey

Antwort von shinead am 17.09.2018, 17:01 Uhr

Rechne Dir am Gehaltsrechner mal aus, wie viel Du in LStKlasse 2 netto hättest. Versuche den Differenzbetrag jeden Monat beiseite zu legen. Dann gibt es halt ab sofort nur noch 1-Euro-Gerichte.

Von dem Geld solltest Du Dich dann auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen. Ob Du Dich trennst oder nicht. Ich bin immer ein Fan davon alle Optionen zu kennen.

Wäre es für Deinen Mann denn überhaupt möglich euer Kind regelmäßig zu betreuen?

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Re: UVG einkommensabhängig? @Terkey

Antwort von Badefrosch am 17.09.2018, 18:15 Uhr

Er betreut das Kind jetzt nachmittags auch.

Ich plane für nächstes Jahr eine Ganztagsschule.
Nur wenn aufgrund des miesen Rufs unserer Mittelschule auf was privates ausweichen muss, sieht es finanziell mies aus bei Trennung.

Ich muss mindestens 1 Jahr ausharren wenn nicht sogar 3 Jahre.

Differenz von SK 3 zu 2 sind 300 Euro, was die private Ganztagsschule kosten würde.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Mehtab am 17.09.2018, 21:51 Uhr

300 Euro im Monat sind viel Geld. Außerdem würden sich eure Kosten erhöhen, weil dein Mann dann ja auch eine Wohnung braucht. Warum bleibst du nicht mit dem Kind in der Sozialwohnung? Mütter mit Kind haben oft eine Dreizimmerwohnung. Hat sich da was geändert.

Ich glaube, ich würde zumindest noch so lange bleiben, bis die Schulden abbezahlt sind. Vielleicht braucht dein Kind dann auch keine Ganztagsbetreuung mehr. Wie alt ist er denn? Wie lange muss er überhaupt noch zur Schule gehen? Wenn er eine Ausbildung macht, dann hat sich die Sache mit der Betreuung eh erledigt.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von kravallie am 18.09.2018, 11:13 Uhr

ich glaube, ich würde lieber JETZT gehen, denn dann KANNST du in der pi wahrscheinlich gar keinen trennungsunterhalt leisten.
oder habe ich einen denkfehler?
bei der wohnung alles dransetzen, sie zu behalten!

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Mehtab am 18.09.2018, 13:35 Uhr

Ja, es spricht schon auch einiges dafür, jetzt zu gehen, denn die Rentenanteile werden natürlich auch für die Zeit, die bis zur Scheidung noch vergeht, überschrieben, aber wenn er jetzt den Sohn betreut, dann könnte er ihn schon auch für die Zukunft bekommen, und Badefrosch geht leer aus. Sie müsste dann Unterhalt bezahlen.

Das Ganze muss vorsichtig abgewogen werden. Es ist schwer hier mit dem Wissen von ein paar Fakten groß Empfehlungen zu geben.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Badefrosch am 18.09.2018, 19:58 Uhr

Mit Ganztagsschule würden sich einige Probleme lösen, aber nicht alle.

Betreuung na na er ist 1o,5. Bleibt 2 Stunden alleine, ist aber grade Flegelhaft und nur Scheiß im Hirn, dass ich ihn ungern allein lasse.

In einem Jahr vielleicht Ganztagsschule, dann wäre er nur 1 bis 2 Stunden allein.
Evtl. Schule in der Nähe meiner Arbeit erleichtert nochmal.

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Re: UVG einkommensabhängig?

Antwort von Mehtab am 19.09.2018, 10:15 Uhr

Das ist ganz normal, dass er in diesem Alter noch nicht alleine sein kann. Ich hatte damals für meine Tochter auch eine Nachmittagsbetreuung gebucht. Erst in der siebten Klasse wollte sie da dann nicht mehr hin. Man merkt wirklich jedes Jahr bei den Kindern.

Vielleicht lässt du dich doch einmal von einer neutralen Stelle, evtl. auch von einem Anwalt beraten, der die ganze Situation dann kennt und dir besser raten kann, denn das ist schon alles sehr kompliziert, und es müssen so viele Punkte berücksichtigt werden. Ist eine Trennung überhaupt schon spruchreif oder käme möglicherweise auch eine Partnertherapie in Frage?

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UVG wird gezahlt wenn:

Antwort von katsix2903 am 30.09.2018, 13:08 Uhr

das kind noch keine 12 Jahre alt ist; unabhänging vom deinem Einkommen. Ab dem 12 LJ musst du mindestens 600Euro verdienen. Das mit dem 2,5Fachen Einkommen ist ein Gerücht. Ich bearbeite die Anträge jeden Tag beruflich

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