Geschrieben von lucile am 20.10.2003, 14:29 Uhr |
Kindergeldanrechnung? Rainer, ein Leckerbissen für Dich
Hallo Zusammen
Ich beziehe neuerdings im benachbarten Ausland Kindergeld.
Da die bilateralen Abkommen inzwischen deutlich weiter gekommen sind, wird nun auch in Deutschland die Differenz zum deutlich wenigeren Auslandskindergeld ausbezahlt (war beileibe nicht immer so).
Nun meinte aber die Dame beim Finanzamt (die sich da offensichtlich schlau gemacht hat), dass meinem Ex (zur Erinnerung: er zahlt noch immer 2/3 des gesetzlichen Mindestunterhalts an die Kinder) die Hälfte des dt. Anspruchs angerechnet/ausbezahlt? würde.
D.h. ich brauche also in Deutschland gar keine Differenzzahlung zu beantragen, sondern soll mich wohl noch glücklich schätzen,w enn ich am Ende nicht noch was von diesem Auslands-Kindergeld abgeben muss?
Ist das so? Hängt das nicht mit der Höhe des Unterhalts zusammen, den der Ex tatsächlich zahlt? Ich meine er zahlt ja 66,6% und nicht 130 oder 120% (habe das grad nicht mehr exakt im Kopf) des Unterhalts.
Damit steht ihm doch überhaupt keien Anrechnung des Kindergeldes zu, oder?
Ich knirsche schon wieder mit den Zähnen *hoil*
Liebe Grüsse
Heike
- Kindergeldanrechnung? Rainer, ein Leckerbissen für Dich - lucile 20.10.03, 14:29
- äähmmm.... hmmm,... ööööhmmmmm - RainerM 20.10.03, 15:03
- Re: äähmmm.... hmmm,... ööööhmmmmm - lucile 22.10.03, 12:20
- äähmmm.... hmmm,... ööööhmmmmm - RainerM 20.10.03, 15:03