Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von lucile am 20.10.2003, 14:29 Uhr

Kindergeldanrechnung? Rainer, ein Leckerbissen für Dich

Hallo Zusammen

Ich beziehe neuerdings im benachbarten Ausland Kindergeld.
Da die bilateralen Abkommen inzwischen deutlich weiter gekommen sind, wird nun auch in Deutschland die Differenz zum deutlich wenigeren Auslandskindergeld ausbezahlt (war beileibe nicht immer so).

Nun meinte aber die Dame beim Finanzamt (die sich da offensichtlich schlau gemacht hat), dass meinem Ex (zur Erinnerung: er zahlt noch immer 2/3 des gesetzlichen Mindestunterhalts an die Kinder) die Hälfte des dt. Anspruchs angerechnet/ausbezahlt? würde.
D.h. ich brauche also in Deutschland gar keine Differenzzahlung zu beantragen, sondern soll mich wohl noch glücklich schätzen,w enn ich am Ende nicht noch was von diesem Auslands-Kindergeld abgeben muss?

Ist das so? Hängt das nicht mit der Höhe des Unterhalts zusammen, den der Ex tatsächlich zahlt? Ich meine er zahlt ja 66,6% und nicht 130 oder 120% (habe das grad nicht mehr exakt im Kopf) des Unterhalts.
Damit steht ihm doch überhaupt keien Anrechnung des Kindergeldes zu, oder?

Ich knirsche schon wieder mit den Zähnen *hoil*

Liebe Grüsse
Heike

 
2 Antworten:

äähmmm.... hmmm,... ööööhmmmmm

Antwort von RainerM am 20.10.2003, 15:03 Uhr

Also Lucile,
du kommst aber mit komplizierten Sachen daher, also ehrlich....
;o)

Wie das mit der Verrechnerei von Auslands- und InnlandsKiGeld abläuft, weiss ich leider nicht, bin ja Gottseidank nicht in dieser Situation (bisher).

Nur eines... du begehst den selben Irrtum, dem ich einmal erlegen bin.
Es kommt nicht auf den Regelsatz lt. Düsseldorfer Tabelle, oder dem Mindesunterhalt (135% vom Regelsatz) der seit 2001 gilt, an, sondern auf den Unterhaltsbetrag, den er lt. Berechnungen/Urteil/Titulierung zu zahlen hat.

Wie das alles auf deinen Fall zu übertragen ist, weiss ich nicht... das scheint mir ein Fall für einen echten Spezialisten zu sein.

Vielleicht schaust du mal in ein Unterhaltsforum rein, z.B.

http://f24 .par si mony.net/forum54846/index.htm

(Leerzeichen bitte entfernen)

die sich gerad im Wiederaufbau befinden, oder bei den Exen:

http://www.exentreff.de/forum/index.htm

oder beim Anwalt... jedenfalls würde ich das genau prüfen, bevor ich auf Geld verzichte.

Gruss und Kopf hoch :o)

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Re: äähmmm.... hmmm,... ööööhmmmmm

Antwort von lucile am 22.10.2003, 12:20 Uhr

Hi Rainer

Wusste ich doch, dass Du, wenn Du nicht weisst, weisst, wo man weiss und wie ich da hin komme ;-))

Danke erstmal für die Info.

Grüsse
Heike
aus dem heute sonnigen Baselbiet

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