Geschrieben von mima-82 am 21.08.2013, 14:13 Uhr |
Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Hallo
Ich hab da schon im Internet gegoogelt aber bin dabei nicht gerade schlauer geworden, ich glaube auch da haben sich ein paar Sachen geändert daher hoffe ich ihr könnt mir helfen:
Der Vater meiner Kinder bezahlt keinen Unterhalt daher gibt es schon seit längerem eine Lohnpfändung. Das Geld ist aber lächerlich. Ich kann da gerade mal die Busfahrkarte und den Kieferothopäden für eines meiner Kinder bezahlen mehr nicht. Jetzt würde ich gerne wissen warum das Jugendamt genau ausrechnet was ein Vater für die 2 Kinder bezahlen kann/soll und am ende bei der Lohnpfändung kann mal viel weniger ihm nehmen? Der Eigenbehalt war bei der letzten Berechnung (2011) bei 950 Euro ist die bei einer Lohnpfändung höher? Mein Ex hat Schulden das es nicht mehr nett ist und das Jugendamt tut da nix.
Bis jetzt war mir das ja fast egal aber mein Freund und ich möchten ein Baby und es klappt einfach nicht, hatte schon 2 Fehlgeburten von zu vielem Arbeiten. Jetzt hab ich aufgehört, in der Hoffnung das es endlich mal klappt. Muss bloß jetzt die Krankenkasse selber bezahlen, da bin ich auf jedes Geld angewiesen. Warum bekomme ich nicht mehr den kompletten Unterhalt?
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von Fru am 21.08.2013, 14:22 Uhr
Warum gibt man einen Job auf, wenn man geldtechnisch eh nicht klar kommt????
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von mima-82 am 21.08.2013, 14:26 Uhr
Das Geld hätte mir gut gereicht aber der Unterhaltsvorschuss ist jetzt beendet und erst da hab ich von der Lohnpfändung erfahren. Ich hätte nie gekündigt wenn ich das vorher gewusst hätte. Ein Minijob hab ich mir dann sofort gesucht und gefunden.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von Tippel33 am 21.08.2013, 15:46 Uhr
Wo nichts ist, kann eben auch nichts geholt werden. Den pfändbaren Anteil bekommst Du doch.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von CKEL0410 am 21.08.2013, 15:59 Uhr
Der selbstbehalt ist gestiegen und sie werden ihm pfänden was geht. Wenn er freiwillig zahlen würde wurde er auch nicht mwhr zahlen können . Da gibt es keinen Unterschied.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von mirico11 am 21.08.2013, 16:01 Uhr
Hi, ist bei mir in etwa auch so, nur das ich noch nie einen Cent gesehen hab, und seit 2 Jahren bekomm ich keinen Unterhaltsvorschuß mehr. Aber wenn ein anderer Gläubiger vor dem Jugendamt pfändet, kommt der z.B. zuerst. Mehr ist wahrscheinlich bei deinem Ex nicht zu holen. Das Jugendamt hat dir mitgeteilt, wieviel er zahlen müsste, aber er kann wohl nicht mehr, seine Mietkosten, evtl. Kinder die er bei sich leben hat...werden bei ihm auch berücksichtigt. Den Rest, der deinen Kindern zu steht, aber er nicht bezahlt, läuft ihm als Schulden auf ! Lg und drück dir die Daumen, fürs schnell schwanger werden.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von Nikas am 21.08.2013, 17:31 Uhr
Verdient Dein vaterlustiger Freund wohl gar nix? dass Du Dich überarbeiten musstest und auch schon zwei Fehlgeburten hattest? Es hört sich an, als ob finanziell fast alles an Dir klebt. Wenn Du schon mit den zwei Kindern finanziell eng dran bist....gut, die beiden wirst Du alleine unterhalten wollen. Trotzdem die Frage, denn das geplante Kind kann sich von Absichten und Theorien nix abschneiden: Bist Du denn schon so alt, dass es mit dem Kinderkriegen dermaßen eilt, auch wenns finanziell gar nicht leistbar ist? Ich komm nicht ganz mit.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von mima-82 am 21.08.2013, 18:14 Uhr
Ich kann mit dem Kindergeld und dem Unterhaltsgeld das mir zu steht die Kosten der Kinder bezahlen meine Krankenversicherung und hab noch 50 Euro über. Mein Freund geht arbeiten.Ich hab nur ne Arbeit gehabt wo meine Kollegen mich arbeiten haben lassen und ich immer 30kg schwere Kisten alleine schleppen musste. Keine Angst mittellos bin ich nicht ich will blos nicht so viel Geld von meinem Freund haben.
Re: Kein Unterhalt - jetzt Lohnpfändung
Antwort von Lena_1977 am 22.08.2013, 9:07 Uhr
Die Pfändungsfreigrenze bei einer Lohnpfändung ist eine andere wie der Selbstbehalt.
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