Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Weihnachtsfrau am 23.05.2011, 11:05 Uhr

Kein Unterhalt mehr

Guten Morgen,

ich bräuchte euren Rat. Ihr kennt euch doch alle gut aus, was Unterhaltsgeschichten angeht :-)

Bisher zahlte der Vater den Mindestunterhalt. Es gab keine Vereinbarung, er macht es und ich habe nie Anstalten gemacht es überprüfen zu lassen (aus Angst dann gar keinen Unterhalt mehr zu bekommen, was sehr wahrscheinlich wäre, lange Geschichte)
Das lief jetzt immer problemlos, Unterhalt war pünktlich da. Alles gut.

Gestern Information des Vaters, er könne sehr wahrscheinlich zukünftig vorerst keinen Unterhalt mehr zahlen.
Er geht einer selbständigen Tätigkeit nach, die Geschäfte laufen schlecht, die Zahlungsmoral der Kunden ebenfalls, sodass er große Forderungen ausstehend hätte.

Einen Unterhaltstitel gibt es nicht.

Darum will ich mich jetzt bemühen (via Jugendamt, sofern ich da mal jemanden erreiche). Wie lange dauert das und wie läuft das genau?

Was mache ich bis dahin?

Sollte ich mit dem Vater schriftlich vereinbaren, wann und wie und vor allem DAS er den Unterhalt nachzahlt?
Wie ist das mit Unterhaltsvorschuss, wann bekäme man das?

Außerdem, rein theoretisch: Wenn die selbständige Tätigkeit brotlos ist, der Vater aber wegen Unterhaltsverpflichtungen eine erhöhte Erwerbsobliegenheit hat, kann er dann verpflichtet werden, sich einen andere einträglichere Erwerbstätigkeit zu suchen?


Alles sehr blöd. Wir werden auch ohne Unterhalt nicht am Hungertuch nagen und hinkommen, aber enger wird es dann natürlich schon.

Grüße, W.

 
7 Antworten:

Auf zum Anwalt

Antwort von chartinael am 23.05.2011, 12:42 Uhr

... das ist eigentlich der einzig gute Ratschlag.

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Warum gleich Anwalt

Antwort von MamavonLucas am 23.05.2011, 13:06 Uhr

ich finde das ist Sache des Jugendamtes....
Und geht im Grunde recht fix....
Du gehst dahin erklärst die Lage und das du auf den Unterhalt angewiesen bist(steht dir ja auch zu) und die werden ihn dann anschreiben...
Somit hast du auch keine Anwaltskosten...
Vor allem kannst du vom Jugendamt den Unterhalt bekommen und die fordern ihn bei ihm wieder ein...
Denen muss er dann belegen das er nicht Zahlungsfähig ist....
Sandy

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Muß man da nicht eine Beistandschaft haben?

Antwort von chartinael am 23.05.2011, 13:40 Uhr

?

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Würde auch zum Anwalt raten...

Antwort von shinead am 23.05.2011, 17:32 Uhr

... ich habe noch nie gehört / gelesen / mitbekommen, dass ein Jugendamt eine erhöhte Erwerbsobliegenheit umgesetzt hätte. DAS ist definitiv Anwaltssache.

Könnte natürlich sein das Dein JA fit ist, aber bei Unterhalt von Selbstständigen würde ich IMMER einen Anwalt einschalten. Das ist zu tricky... Gerade wenn er erzählen will, es käme nix bei rum. Da müssen unter Umständen Bücher geprüft werden, das kann die SB vom JA nicht leisten.

UVG kannst Du auch ohne Beistandschaft beantragen.

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Re: Kein Unterhalt mehr

Antwort von gisiri am 23.05.2011, 18:38 Uhr

Hallo Weihnachtsfrau,
ich habe das Ganze über das JA geregelt. Mit der Unterhaltsvereinbarung und dann auch, als kein Geld mehr kam.
Die haben mir zuerst keine großen Hoffnungen gemacht, dass ich Unterhaltsvorschuss erhalten würde und zwei Wochen später hatte ich den Bescheid.
Da du ja anscheinend noch mit ihm redest: geht aufs JA, lass dir einen Unterhaltstitel ausstellen und dann helfen sie dir auch weiter.
Wieso soll ich einen Anwalt bezahlen, wenn es auch über das JA funktioniert? Wenn damit nichts geht, kann man ja immer noch zum Anwalt gehen.
Natürlich musst du selbst entscheiden, wie du dich am wohlsten fühlst, aber vielleicht funktioniert ja auch bei dir die Variante Jugendamt.
Alles Liebe G.

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Re: Kein Unterhalt mehr

Antwort von shinead am 23.05.2011, 19:11 Uhr

Wenn es über das JA klappt, es ist toll!

Allerdings sind da z.B die Jugendämter mit der erhöhten Erwerbsobliegenheit (Selbstständigkeit aufgeben, festen Job suchen) überfordert. Im Rhein-Main-Gebiet zumindest würde ich da IMMER zum Anwalt gehen. Da geben sich die Ämter leider nix. UVG Unterlagen werden ausgehändigt und dann auch schnell bearbeitet, aber UVG ist eben weniger als der normale Unterhalt.

Kaum ein Jugendamt prüft , wie der KV sich seinen Lebensunterhalt finanziert (z.B. Auto, große Wohnung, keine Arbeit, kein Hartz IV Bezug) oder lässt sich regelmäßig die Bewerbungsbemühungen bescheinigen. Das sind alles Dienstleistungen, die hier zumindest nur der Anwalt macht.

Und ja, es lohnt sich das Geld auszugeben. Und sei es nur eine einmalige Ausgabe um den Unterhalt mal Korrektur-Rechnen zu lassen. Gerade bei Selbstständigen gibt es da teilweise grobe Schnitzer.

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Kann er nicht oder will er nicht?

Antwort von Erzangie am 23.05.2011, 20:03 Uhr

Hm. Normalerweise würde ich genauso reagieren wie die Vorschreiberinnen und zum RA oder JA gehen. Aber, was ist denn passiert? Ich meine, warum läuft das mit dem Unterhalt denn nicht mehr so gut? Vermutest du, dass er nicht mehr WILL?

Wenn das Ganze aber ein vorrübergehender Umstand ist, der sich in absehbarer Zeit ändern kann, warum könntest du dann nicht auf den KV zugehen und ihm quasi "aufschub" anbieten. Du schreibst, es würde enger, aber ihr würdet hinkommen. Wenn ER also im Moment nicht hinkommt, dann wäre es doch aus Gründen des Good Will einfacher, ihm entgegen zu kommen. Sowas schafft gute Grundlagen, wenn DU mal was hast :-)) Außerdem dauert so ein Rechtsstreit ziemlich lang (wenn du ihn zwingen willst, einen festen Job an zu nehmen) und du würdest maximal UVG bekommen, bis das Kind entweder zwölf Jahre alt ist oder 72 Monate voll sind.

Wenn er das Ganze aber absichtlich macht, um sich arm zu rechnen und einfach zu faul ist zu arbeiten, dann sieht das anders aus. Dann geh zum RA und lege alle Rechtsmittel ein, die dir zustehen.

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