Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bibiblocksberg70 am 22.05.2011, 22:16 Uhr

Umgangsregelung/Kosten

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute mal wieder ein Ding erlebt:

Meine Tochter wollte das WE bei ihrem Vater verbringen, er hat kurz vor dem Abholen angerufen und ihr gesagt, er wolle mit ihr ins Schwimmbad, sie solle aber bitte selber Geld für den Eintritt mitbringen.

Sie hat tatsächlich auch Geld eingesteckt und musste es auch selber bezahlen, obwohl er für seinen "Stiefsohn" eine Jahreskarte besorgt hat und meine Tochter mit diesem in das Schwimmbad geschickt wurde, wahrscheinlich zum "babysitten".

Während seiner Umgangszeit muss er doch für die Freizeitaktivitäten der Kinder aufkommen oder darf ich beim nächsten Mal etwa noch Kohle für einen Wellnessurlaub mitgeben?

Danke für eure Antworten.

Kati

 
9 Antworten:

DAS finde ich krass

Antwort von chartinael am 22.05.2011, 22:23 Uhr

... ich denke, jedes Elternteil trägt die Kosten für Aktivitäten, während das Kind bei ihm ist.

Ich hätte, denke ich, dem Kind gesagt, es soll das nicht von seinem Taschengeld bezahlen. Sollte er nur unterwegs gewesen sein, und Geld vergessen haben und daher die Bitte begründet sein, hätte ich dem Kind natürlich Geld mitgegeben, wohlwissend, daß der Vater dem Kind das Geld später wiedergibt.

Ich denke, Du mußt Dich im Endeffekt aber damit abfinden, daß Kinder, die bei dem Elternteil leben durchaus finanziell besser gestellt sind, als die die nur Unterhalt bekommen.

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Re: DAS finde ich krass

Antwort von mf4 am 22.05.2011, 22:31 Uhr

Das wäre ja auch noch schöner...
ich habe nicht das Geld um immer tolle Ausflüge mit den Kindern zu machen. Papa geht mit ihnen fast jedes WE ins Schwimmbar, fährt mit den Kindern und seinen Eltern hier und da hin, essen und und und...
mir würde nicht im Traum einfallen das zu zahlen und ihm würde nicht im Traum einfallen das zu verlangen.

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von susafi am 22.05.2011, 22:48 Uhr

wie alt ist das Kind das es selber Geld einsteckt und bezahlt? Ich hätte das verhindert, wenn ich vorher davon gewußt hätte... wenn ich es im nachhinein erfahren würde, würde ich das Geld der Tochter vom Vater zurückfordern... und meine Tochter darüber aufklären das es ihr Taschengeld ist und ihr Vater für die Aktivitäten aufkommen muss...

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von leaelk am 22.05.2011, 22:53 Uhr

Hallo,
hier ist es so, dass jeder für die Aktivitäten aufkommt, die er mit den Kindern macht.
LG K erstin

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von Pinky2 am 22.05.2011, 23:49 Uhr

Hallo,

kenn ich: Vater meldet die Kinder zum Schwimmkurs an. Er will sich mit der Hälfte der Kosten beteiligen. Bezahlt hab ich den Kurs letztendlich. WEil es Dienstags immer sehr spät wurde (Ende 19.00Uhr, mit Duschen und Anziehen 19.30, mit Bus nach Hause fahren, Essen usw) ist der Vater Dienstags mit Auto hingefahren (Fahrtweg hin und zurück insgesamt max. 2 Kilometer). Da wollte der Vater tatsächlich Benzingeld von mir. Ich hab die Kinder dann nach einem halben Jahr abgemeldet.

Jetzt müsste er mit den Jungs zum Fussball. Es sind nunmal Samstags die Punktspiele. ER ist in eine andere Stadt gezogen. Und will jetzt von mir Benzingeld damit der seine Jungs zum Fussball bringt. Aber die Mediatorin hat gesagt das er das selber machen muss.

Echt, wenn er Arm wäre, würde ich es ja verstehen. Aber angeblich verdient er jetzt weniger damit er eine Stufe beim Unterhalt weniger zahlen muss. Er macht zwar mit den Kinder Unternehmungen und bezahlt die auch. Aber ansonsten achtet er darauf auch wirklich seine fünf Euro für Ausgelegte Sachen zurückbekommt.

Geiz ist Geil.............................

Gruss Pinky

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von minimann am 23.05.2011, 5:56 Uhr

what?! auf was für ideen manche kommen. versteh ich nicht!!

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von Weihnachtsfrau am 23.05.2011, 11:11 Uhr

Wegen so einer Bagatelle (für mich) wie Schwimmbadeintritt würde ich keine Diskussion beginnen. Ich hätte meinem Kind das Geld gegeben und fertig.

Natürlich ist das frech und nicht lege artis, aber mir wäre meine Zeit für Streitereien zu schade. Da gebe ich die 3,50 Euro und Ruhe ist.
Kind hat ja auch was davon.

Grüße, W.
(bei größeren Beträgen würde ich das natürlich nicht machen)

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von Flightpiepenpaula am 23.05.2011, 12:21 Uhr

Also ich kann verstehen, dass das nervt. Vor allem, da er ja anscheinend nicht mal mit war im Schwimmbad.
Bei uns ist es so, dass ich meiner Tochter das Geld sogar mitgeben würde, wenn vom KV mal ne idee für ne Aktivität käme:
In insg. 6 Jahren war sie mit ihrem Papa genau 1 mal im Kino und 1 mal im Zoo. Sonst nix, kein Schwimmbad, kein Zirkus...
Versteht mich nicht falsch, es kommt nicht darauf an, dass die Aktivitäten so teuer wie möglich sein sollen oder so, sondern einfach darauf, dass überhaupt was gemacht wird. An den Papa-WE´s ist bei denen nur Fernsehen, saubermachen und im Haus spielen angesagt. Keine Spaziergänge, Spielplätze, Eisdiele, Fahrradtouren, Picknicks usw. eben das was wir so am WE machen. Und das finde ich echt schade.

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Re: Umgangsregelung/Kosten

Antwort von dani-h am 23.05.2011, 13:04 Uhr

Unverschämt! Dem Kind gegenüber ... meine Güte, dass ihm das nicht peinlich ist ... Mann Mann Mann

Natürlich muß er die Umgangszeit selbst gestalten und somit auch zahlen. Er hat das Recht und die Pflicht zugleich. Das ist immer mein Lieblingsspruch.

Mein Ex hat dem Anwalt vorgehalten, dass er ja immer so viele und tolle Unternehmungen macht. Antwortschreiben war dann u. a. die Tatsache, dass er ja nicht jedes mal (!!!) in die 70 km entfernte Therme fahren muß, sondern es auch das Schwimmbad in Fußnähe und für weniger sein kann.

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