Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Pamo am 18.02.2013, 11:37 Uhr

KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Sprich doch erst mal mit deinem Anwalt darüber welche Unterlagen genau benötigt werden um den Unterhalt neu zu berechnen. Prima ist auch, dass du Kenntnis von seiner Abfindung und Eigentumswohnung hast.

Schreib ihm vielleicht: "Hallo lieber KV, danke für die Information! Wir werden den Unterhalt selbstverständlich neu berechnen lassen. Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten wie wir das möglichst glatt über die Bühne kriegen. Kannst du schon mal Kopien von den Unterlagen machen, die dein Einkommen dokumentieren und mir eine Liste e-mailen was du bereits zusammen hast? Ich setze mich so bald wie möglich wieder mit dir in Verbindung, wenn ich mehr weiß. MfG, KM"

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Ähnliche Fragen

Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:

weiss das jemand - Kindsunterhalt

Hallo, wenn ein KV 2 Kinder hat rutscht er damit automatisch eine Bemessungsstufe nach unten? Heisst tatsächliches netto sind 2400 EUR, also Bemessungsstufe 2301-2700 netto, bei 2 Kids kommt er dann in die eine drunter also die 1901-2300? Vielen Dank ...

von babyproject 15.06.2012

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Kindsunterhalt

anrechenbares Einkommen und Kindsunterhalt/UVG

Ich hätte mal eine Frage an Euch (vielleicht auch @ Ralph?): Zählt zu MEINEM anrechenbaren Einkommen auch der Unterhalt bzw. UVG für mein Kind? Ich meine, klar, ich bekomme das Geld, um es für das Kind auszugeben, aber es ist doch nicht MEIN Einkommen - oder hänge ich ...

von twohearts 06.08.2009

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Kindsunterhalt

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.