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Geschrieben von chartinael am 18.02.2013, 11:25 Uhr

KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Hallo allerseits,

der KV wünscht eine Reduktion des Kindsunterhaltes. Angeblich verdiene er nun im neuen Job nicht mehr so viel, wie früher. Kenntnis über die Höhe seiner Einkünfte habe ich nicht.

Bekannt ist, daß er sich 2009 mit Abfindung in unbekannter Höhe von seinem Arbeitgeber getrennt hat. Ich vermute, daß diese Höhe nicht gering war, da sein Jahreseinkommen bei ca. 150 TEUR lag.
Angeblich war er bis Januar 2012 dann selbständig und ist seit dem angestellt. Er hat sich mit seiner neuen Frau eine Wohnung in Amsterdam gekauft. (2012) Seine beiden Kinder aus früherer Ehe sind seit diesem Jahr nicht mehr in der US-amerikanischen Unterhaltspflicht bzw. werden beide sein. Die Tochter ist seit 2 Jahren volljährig.

Er ist per email an mich herangetreten. Frage nun, wie weiter vorgehen? Unterlagen anfordern? Wenn ja, welche?

 
12 Antworten:

Re: KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Antwort von Pamo am 18.02.2013, 11:37 Uhr

Sprich doch erst mal mit deinem Anwalt darüber welche Unterlagen genau benötigt werden um den Unterhalt neu zu berechnen. Prima ist auch, dass du Kenntnis von seiner Abfindung und Eigentumswohnung hast.

Schreib ihm vielleicht: "Hallo lieber KV, danke für die Information! Wir werden den Unterhalt selbstverständlich neu berechnen lassen. Ich werde mich mit meinem Anwalt beraten wie wir das möglichst glatt über die Bühne kriegen. Kannst du schon mal Kopien von den Unterlagen machen, die dein Einkommen dokumentieren und mir eine Liste e-mailen was du bereits zusammen hast? Ich setze mich so bald wie möglich wieder mit dir in Verbindung, wenn ich mehr weiß. MfG, KM"

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Re: KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Antwort von kravallie am 18.02.2013, 12:17 Uhr

um wieviel wünscht er denn zu reduzieren??
also nur aus neugier....
du wirst selbst keine unterlagen anfordern dürfen, aber ein anwalt. oder eine beistandschaft. je nachdem was vorher so bestand.

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Re: KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Antwort von shinead am 18.02.2013, 12:59 Uhr

Lass' das auf jeden Fall von deinem Anwalt prüfen. Der KV hat willentlich einen gut bezahlten Job aufgegeben, die Selbstständigkeit war wohl auch nicht erfolgreich, aber einen schlechter bezahlten Job anzunehmen (nachdem man den gut bezahlten freiwillig aufgegeben hat) führt nicht zwangsläufig dazu, weniger Unterhalt zu zahlen.

Da könnte ohne weiteres dann in Frage kommen ein fiktives Einkommen (z.B. gemeinsames wohnen mit der LG, Differenz letzter Job und der jetzige) hinzuberechnet werden.

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Re: KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Antwort von Fru am 18.02.2013, 13:25 Uhr

mir stellt sich die Frage, wieviel weniger er zahlen möchte, ob er wirklich weniger verdient, wie Du selbst finanziell gestellt bist, wie euer verhältnis sonst zueinander ist, bekommst du staatliche hilfen?

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ich stelle mir folgende Frage:

Antwort von Keldana am 18.02.2013, 13:32 Uhr

Warum springst du, nur weil er ein Kommando gibt ?

ER will den Unterhalt reduzieren ... dann soll er sich mal informieren, wie man das macht. Am Besten er geht zum Anwalt und gibt dem seine Unterlagen und dann soll der Anwalt erst einmal was fertig machen, worauf man reagieren kann.

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na das ist doch wurscht, fru

Antwort von kravallie am 18.02.2013, 13:45 Uhr

wie sie selbst finanziell gestellt ist. staatliche hilfen bekommt chartinael nicht. der unterhalt steht doch dem kind zu.
wo sich allerdings auch grad eine freundin mit anwalt die zähne ausbeisst sind abfindung, gar nicht arbeiten und eigentum des kv. das mit der erhöhten erwerbsobliegenheit ist in dem fall reine theorie.
das finde ich erschütternd.
deswegen würde ich erst mal abwägen, ob sich der ganze zauber überhaupt lohnt, der anwalt arbeitet ja auch nicht umsonst.

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Re: na das ist doch wurscht, fru

Antwort von Pamo am 18.02.2013, 13:51 Uhr

Kravallie und Keldana haben vollkommen recht. Er soll seinen eigenen Anwalt mit der Neuberechnung beauftragen. Wenn er das tun SOLLTE, kannst du es immer nochmal von deinem eigenen Anwalt gegen checken lassen - falls er sich nun arm rechnen sollte.

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Finde ich nicht....

Antwort von Fru am 18.02.2013, 17:30 Uhr

Wenn es um 20 Euro geht, ich diese nicht unbedingt bräuchte und ich ansonsten ein gutes Verhältnis zum Kv habe, wäre ICH bereit, auf 20 Euro zu verzichten, bevor ich da mit nem Anwalt aufschlage...

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Re: KV wünscht: Reduktion Kindsunterhalt - was nu?

Antwort von chartinael am 19.02.2013, 10:26 Uhr

Leider weiß ich das nicht. Er hat nämlich nicht konkret gesagt, wie hoch seine Einkünfte sind. Aber da er jetzt nach DDT Unterhalt zahlen möchte, würde ich sagen, es geht um einige hundert EUR.

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Re: Finde ich nicht....

Antwort von chartinael am 19.02.2013, 10:47 Uhr

Ich denke es geht eher um einige 100 EUR. Unser Verhältnis ist derzeit sehr angespannt - schon wegen des Sorgerechtsverfahrens, das er angestrengt hatte. Aber nicht nur. mir mißfällt, daß er zB mit der gemeinsamen Tochter nicht redet und ihr den Unterhalt kürzt, während er weiterhin für die Große die Schule bezahlt und die Flüge nach Deutschland, gleichzeitig aber kein Geld mehr hat für seine Jüngste.

Als er kein Einkommen mehr hatte, hat er ihr den Unterhalt um 250 EUR gekürzt. Das fand ich damals ok, weil er ja noch die Schulkosten von 600 EUR zusätzlich zum Unterhalt zahlte. Den großen Kindern hat er aber den Unterhalt nicht gekürzt, damit seine Ex nicht mitbekommt, daß er jetzt nicht mehr für die Firma tätig ist. Mit unserem Umzug und der nun besuchten staatlichen Schule, spart er allein schon diesen Betrag ein UND will nun nochmehr reduzieren, obwohl er sich eine Wohnung in den Niederlanden gekauft hat.

Gleichzeitig hält er meine Tochter seit 2 Jahren hin, daß sie Grandma besuchen gehen - er fordert dafür jedes Mal die kompletten Ferien, um dann kurz vorher abzusagen und sie dann nur bei sich zu haben, aber Vollzeit zu arbeiten (er ist früh weg, bevor sie aufsteht und kommt abends wieder kurz bevor sie ins Bett geht). So auch dieses Mal.

Jetzt stehen Ferien an. Er wollte in die USA. Am Sonntagabend (gleichzeitig mit der Unterhaltsemail) schreibt er, sie würden jetzt diese Woche ganz sicher die Daten für die Ferien übermitteln. Gleichzeitig skyped aber die Schwester abends, daß sie traurig ist, daß die nicht in die USA kommen.

Andere Schikane, ja ich weiß, ich nehme mir das zusehr zu Herzen. Seine emails bzgl des Umgangs kommen so:

Kind bei Name er und Name sie - für seine Wochenenden
Kind bei Name ich - für meine Wochenenden.

Dann gab es Streß mit Ostern.
Er hatte sie über Weihnachten, dann wollte er sie jetzt vom 4. - 17.3. (USA), dann über Ostern und dann am darauffolgenden Wochenende. Das wollte die Große aber nicht (und wir auch nicht). Also hat sie ihren Vater auf Ostern angesprochen, er meinte, sie wäre bei ihm in den Osterferien. Sie dann, also bin ich bei Mama, und er dann wird wohl so sein. Ich bestätige ihm also die per Email gesandten Daten bis auf Ostern und er dann, nö, Ostern wollen sie sie haben und sie hätten sie auch nicht so verstanden, daß das Kind eine Präferenz hätte. Also beim letzten Umgang nochmal mit ihr gesprochen, dann gestern die Osternbestätigung: sie könnten verstehen, daß das Kind Ostern mit ihrer kleinen Schwester verbringen wollen würde. Ah ja ... natürlich, nicht mit uns, nur mit der Schwester.

Naja, und so geht das also - und ich würde damit das Verhältnis als nicht gut ansehen. Auf die Information, daß sie nun nicht in die USA fliegen würde (von ihrer Schwester) reagierte Kind groß aber so, daß sie dann die Ferien lieber in Hamburg verbringen würde. Na, sie wird wohl für ein paar Tage nach Amsterdam fliegen, denke ich - aber halt nicht die ganzen Ferien. Denn ich bin zuhause, die zwei Arbeiten.

Übrigens, das wiederum ziehen sie immer als Begründung aus dem Ärmel, warum sie das Kind nur dann und dann in den Ferien haben können. Sie arbeiteten ja, und ich nicht. Mein Mann aber wohl. Nee, also, nein, wirklich - gut ist unser Verhältnis nicht.

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Re: Finde ich nicht....

Antwort von kravallie am 19.02.2013, 11:46 Uhr

also kann man davon ausgehen, daß der kv eine freiwillig vereinbarte summe an unterhalt zahlt(e)? und da noch gar kein titel existiert?
u.u. läuft es aber schlechter für dich, wenn du titulieren läßt, weil dann eh nur der ddt-unterhalt rauskommen wird.
kann sein, muß nicht, weiß ich nicht.
wie oben angedeutet, eine freundin von mir kämpft grad um den unterhalt mit zwei anwälten, der kv hat genügend geld, ein irre teures hobby, aber für sein kind grad mal das minimum.
argument des anwalts: sie kann ja mehr arbeiten.
u.u. läuft es bei euch auf eine ähnliche argumentation hinaus.
vll ist er auch so fies und beantragt das abr, damit das kind bei ihm leben kann, damit du unterhalt zahlen mußt?
ärgern kann er dich.
ich weiß, das ist schwer, aber ich würde meine finanziellen erwartungen auf ein minimum hinunterschrauben.

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Re: Finde ich nicht....

Antwort von chartinael am 19.02.2013, 14:25 Uhr

Ja, genau so sieht es aus vallie, mir ist es egal, wieviel er zahlt. Mich ärgert nur dieses sich mit dem Kind brüsten (er und seine Frau haben keine gemeinsamen Kinder, sie wird wohl auch keine mehr bekommen), gleichzeitig aber an ihr sparen - das tut mir weh.

Meine Tochter würde auf keinen Fall zu ihrem Vater ziehen. Und ja, ein teures Hobby hat der gute auch. Früher gingen dafür monatlich gut und gerne 1 - 2 TEUR drauf.

Das Aufenthaltsrecht wurde im Rahmen des Sorgerechtverfahrens geregelt: Das liegt ausschließlich bei mir, wie auch das Erziehungsrecht - was auch immer das beinhaltet.

Aber ja, auch er hat ausreichend Geld um langfristige Rechtsstreitereien zu führen - ich nicht.

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