Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von kravallie am 19.02.2013, 11:46 Uhr

Finde ich nicht....

also kann man davon ausgehen, daß der kv eine freiwillig vereinbarte summe an unterhalt zahlt(e)? und da noch gar kein titel existiert?
u.u. läuft es aber schlechter für dich, wenn du titulieren läßt, weil dann eh nur der ddt-unterhalt rauskommen wird.
kann sein, muß nicht, weiß ich nicht.
wie oben angedeutet, eine freundin von mir kämpft grad um den unterhalt mit zwei anwälten, der kv hat genügend geld, ein irre teures hobby, aber für sein kind grad mal das minimum.
argument des anwalts: sie kann ja mehr arbeiten.
u.u. läuft es bei euch auf eine ähnliche argumentation hinaus.
vll ist er auch so fies und beantragt das abr, damit das kind bei ihm leben kann, damit du unterhalt zahlen mußt?
ärgern kann er dich.
ich weiß, das ist schwer, aber ich würde meine finanziellen erwartungen auf ein minimum hinunterschrauben.

 
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