Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von bikermouse66 am 10.11.2003, 18:46 Uhr

irgendwie...

Seltsame Ansichten des Vaters sind kein Grund ihm das Kind nicht zu überlassen, solange das Kind dadurch nicht gefährdet ist. Seltsam ist nämlich wie man so schön sagt, relativ. Da kann er ruhig denken was er will. Wenn er nicht als gewaltätig, brutal oder Alkoholkrank bekannt ist, gilt er für das Amt als normal. Ob er das ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn keine gerichtliche Vereinbarung zur Umgangsdauer vorliegt, muß zwischen Vater und Mutter abgestimmt werden wie lange und wann wer das Kind bei sich betreut. Wenn einer von beiden damit nicht zufrieden ist und keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur der gerichtliche Weg, der meist erst über das JA führt.
So, das waren mal die ganz nackten Fackten.

LG
mousy

 
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