Geschrieben von bikermouse66 am 10.11.2003, 18:46 Uhr |
irgendwie...
Seltsame Ansichten des Vaters sind kein Grund ihm das Kind nicht zu überlassen, solange das Kind dadurch nicht gefährdet ist. Seltsam ist nämlich wie man so schön sagt, relativ. Da kann er ruhig denken was er will. Wenn er nicht als gewaltätig, brutal oder Alkoholkrank bekannt ist, gilt er für das Amt als normal. Ob er das ist, steht auf einem anderen Blatt. Wenn keine gerichtliche Vereinbarung zur Umgangsdauer vorliegt, muß zwischen Vater und Mutter abgestimmt werden wie lange und wann wer das Kind bei sich betreut. Wenn einer von beiden damit nicht zufrieden ist und keine Einigung erzielt werden kann, bleibt nur der gerichtliche Weg, der meist erst über das JA führt.
So, das waren mal die ganz nackten Fackten.
LG
mousy
- mal hören, was ihr dazu meint! - Kyara 09.11.03, 18:42
- Re: mal hören, was ihr dazu meint! - bikermouse66 09.11.03, 19:04
- Re: mal hören, was ihr dazu meint! - berita 09.11.03, 23:58
- Re: mal hören, was ihr dazu meint! - Kyara 10.11.03, 10:12
- erstaunt - bikermouse66 10.11.03, 12:50
- Nee Biker... - Rob 10.11.03, 14:58
- ne, ne Rob..... - bikermouse66 10.11.03, 16:43
- irgendwie... - spiky73 10.11.03, 17:41
- Re: irgendwie... - bikermouse66 10.11.03, 18:46
- von Kindeswohl ist hier keine Rede... - Rob 10.11.03, 20:47
- Sachte, sachte... - Kyara 10.11.03, 21:31
- Re: Sachte, sachte... - tinai 11.11.03, 1:11
- ich schieß mal mit! >:o(( - sterntaler 11.11.03, 12:15
- Re: ich schieß mal mit! >:o(( - Kyara 11.11.03, 13:01
- kein persönlicher angriff!!! - sterntaler 11.11.03, 13:10
- Re: ich schieß mal mit! >:o(( - Kyara 11.11.03, 13:01
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- Re: irgendwie... - bikermouse66 10.11.03, 18:46
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