Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Avatar am 05.09.2005, 17:39 Uhr

Ich komme mir sowas von blöde vor...

Mein Ex-Gatte zahlt den Mindestunterhalt für die Kids.
Gut und schön.
Jetzt habe ich ihn gefragt, ob er € 100,-- zu den Schulbüchern zugeben kann. Das war vor 5 Wochen, heute hat er mirs überwiesen und am Telefon meinte er "Biste klammm?"
Nein, ich bin nicht klamm. Nur sehe ich irgendwie nicht ein, daß ich solche Sachen ausser der Reihe alle alleine zahlen soll.
Oder ist das mit dem Unterhalt abgedeckt?
Die Kinder kommen zur Kommunion und brauchen folglich Kleid und Anzug etc., fahren auf Klassenfahrt etc und ich soll alles alleine zahlen?
Und wenn ich was sage kommen solche Sprüche oder er meint mein Zukünftiger kann ja ran.
Klar, der macht das auch, aber eigentlich kann der "richtige" Vater es sich doch auch nicht so einfach machen, oder?

Sehe ich das jetzt falsch?

LG avatar

 
7 Antworten:

Re: Ich komme mir sowas von blöde vor...

Antwort von tachpost am 05.09.2005, 17:52 Uhr

Nö,siehst Du völlig richtig.

Ich will jetzt hier nichts falsches wiedergeben,aber ich erinnere mich das es sowas gibt wie Mehrbedarf,das nennt sich wohl so.
und das kann man bei so einmaligen Sachen geltend machen,wie Einschulung,Kommunion,Klassenfahrt. etc.
Könnte auch Sonderbedarf heissen,ich weiss es nicht mehr so genau.
Meine Anwältin hat mir das mal so gesagt.
Weiss aber jetzt auch nicht,wo man sich da noch schlau machen kann.
Aber vielleicht weiss ja hier noch jemand was dazu,und kann Dir noch ein bißchen weiterhelfen.

Ich habe übrigens keinen Cent für die morgige Einschulung gesehen,und durfte alles alleine zahlen.

LG
Birgit

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Sonderbedarf

Antwort von Murmeline am 05.09.2005, 20:33 Uhr

Sonderbedarf beim Kindesunterhalt:

In Einzelfällen kann ein besonderer Bedarf der Kinder bestehen, der durch den laufenden Tabellenunterhalt nicht gedeckt ist. Bei diesem Sonderbedarf handelt es sich um einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf, der überraschend und der Höhe nach nicht einschätzbar war.

Es handelt sich um Ausnahmefälle, z.B. bei plötzlich auftretender Krankheit, Pflegebedürftigkeit usw.

Einzelfälle:

Konfirmation/Kommunion: ist nur dann Sonderbedarf, wenn Kindesunterhalt nach den unteren Gruppen (1 bis 4) der Düsseldorfer Tabelle gezahlt wird

Erstausstattung eines Säuglings

Nachhilfeunterricht: ja, wenn unregelmäßig bzw. unvorhersehbar, also nicht über einen längeren Zeitraum

Schüleraustausch: ja

Die Rechtsprechung der Gerichte ist allerdings sehr unterschiedlich. Viele Gerichte bejahen einen Sonderbedarf bei Kindergarten-/Hortkosten, andere Gerichte nicht.

Der Anspruch auf Sonderbedarf muss spätestens innerhalb eines Jahres seit seiner Entstehung geltend gemacht werden, § 1613 Abs. 2 BGB.

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Re: Ich komme mir sowas von blöde vor...

Antwort von vallie am 05.09.2005, 20:33 Uhr

und dem willst du nochwas zur hochzeit schenken ?????

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@vallie

Antwort von Avatar am 05.09.2005, 22:58 Uhr

Ja das hab ich mich heut auch schon gefragt :-)

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Re: Sonderbedarf

Antwort von Rob am 06.09.2005, 0:55 Uhr

Hi Avatar, er hätte das nicht zahlen müssen, denn Schulsachen (alles planbar) sind definitiv kein Sonderbedarf. Aber er hat es ja trotzdem überwiesen oder??
Gruß, Rob

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@Rob

Antwort von Avatar am 06.09.2005, 7:42 Uhr

Ja, er hat es trotzdem überwiesen.
Es ist auch nicht so, daß ich gleich zum Anwalt oder zum Gericht wollte.
Schließlich stehen wir noch in gutem freundschaftlichen Kontakt und das soll nach Möglichkeit auch so bleiben.
Mich hat es einfach nur mal interessiert und ich habe ihn auch nicht "genötigt" oder so, sondern einfach nur gefragt, weil ich Fahrten etc. bisher auch alleine gezahlt habe.

LG avatar

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Danke für eure Antworten :-) o.T. aber LG

Antwort von Avatar am 06.09.2005, 7:43 Uhr

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