Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nane973 am 18.05.2004, 21:08 Uhr

Ich bin zwar jetzt nicht alleinerziehend, aber...

Ich will ja nichts von seinem Schwarzgeld! Da er dür mich aber keinen Unterhalt zahlen muß, hab ich nicht eingefordert, sollte er zumindestens den Mindestsatz für KU zahlen. Er ist dadurch noch nicht an seiner unteren Grenze. Und auch die gemeinsamen Darlehen nicht nur von mir tilgen lassen, zumindestens nicht gegenüber meinen Eltern! Und meiner Meinung nach sollte er mit dem Geld wenigstens das Schlafzimmer der Kinder mal mit nen "vollständigen" Fußbodenbelag belegen lassen damit der Beton abgedeckt ist. Ich bin ja schon froh, das seine Freundin dafür gesorgt hat, das die Kids nicht mehr auf dem Boden schlafen müßen!

LG

Marlene

PS: Ich vertrete immer noch die Meinung, das die Verantwortung gegenüber den Kindern mit der Trennung nicht aufhört. Und dazu gehört m.E. auch der KU.

 
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