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Geschrieben von Madleen1974 am 18.02.2009, 9:35 Uhr

Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Komme nur mit den schreiben nicht so richtig klar, ob ich nun die Diffrenz zahlen muß.

ZITAT:

Ich erteile Ihnen Hiermit die zusicherung der Wohnung vo angemessenen Unterkunftskosten Ihr Umzug wird als erforderlich im Sinne des.... angesehen.
Als angemessene Wohnraum 75qm max Grundmiete 326,.........93, nebenkosten 97 Heizk. Die Gesammtkosten von 517,50 darf nicht übersteigen, (meine Gesammtkosten sind 510,00)

Sie haben nachgewiesen , dass ein Wohnortwechsel aus ärtzlicher Sicht nicht zumutbar ist das Ihre Wohnungssuche ausschließlich auf....... (meinen Ort)
beschränkenAngemssene Wohnungsangebot für die Wohnung ..... Straße ist die Größe und Grundpreis nicht angemessen für 3 Personen, sollte eine Wohnung angemietet werden die die max angemessene Kosten übersteigt ist eine Vollständige Berücksichtigung ausgeschlossen

L.G

 
9 Antworten:

Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Suka73 am 18.02.2009, 9:39 Uhr

ich verstehe kein wort !!! kannst du bitte das komplette schreiben mit satzzeichen !!! abschreiben und benutze halt einfach anstatt deiner adresse "waldstraße" oder so

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von susafi am 18.02.2009, 9:41 Uhr

Also den letzten Absatz verstehe ich überhaupt nicht... deine Gesamtkosten sind 510 € und bis 517 € darfst du gehen... was willst du denn da für eine Differenz zahlen ???

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Thaga am 18.02.2009, 9:42 Uhr

Ich denk mal, damit ist die Wohnung genehmigt... übernehme aber keine Garantie ...

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Madleen1974 am 18.02.2009, 9:54 Uhr

Ich fahr da jetzt hin.

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Port am 18.02.2009, 10:01 Uhr

Hallo,

tu das und dann berichte mal. Das versteht ja kein Mensch!

Däumchen sind gedrückt, daß das bedeutet, daß Du die Wohnung mieten darfst, aber eben die Differenz selber tragen mußt.

Liebe Grüße
Sigrid

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In dieser Arge sitzen irgendwie Flachpfeifen, wenn auch nette...

Antwort von Ralph am 18.02.2009, 10:06 Uhr

Hi Madleen,

bei dieser Arge würde ich auch verzweifeln. Das einzige rechtlich Verbindliche, was das Amt dort mitteilt, ist, daß sie einem Umzug grundsätzlich zustimmen (ach was...!).

Bei allem anderen treffen sie allgemeingültige Aussagen, ohne sich konkret verbindlich zu äußern. Stimmen sie dem Umzug in die AVISIERTE Wohnung zu? Wenn ja, wieviel der unangemessenen Miete übernehmen sie? Den angemessenen Teil, die Hälfte, ein Viertel? Was ist mit Betriebs- und Heizkostennachzahlungen (ganz wichtiger Punkt!!!).

Deshalb mein Rat, dort heute vormittag noch einmal vorstellig zu werden. Die Teamleitung soll den Bescheid konkreter abfassen oder meinetwegen auch handschriftlich ergänzen. Wichtig ist, daß Du Rechtssicherheit hinsichtlich der künftigen Mietzahlungen seitens der Arge erlangst und dann den Mietvertrag unterschreiben kannst.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, dem zu dieser Arge NICHTS mehr einfällt...

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Suka73 am 18.02.2009, 10:13 Uhr

ich verstehe das schreiben so, dass die wohnung, die du da ausgesucht hast, nicht dem oben genannten absatz enspricht, sprich, den betrag übersteigt... also wenn ich überhaupt was verstehe, meine ich.

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Re: Habe Post vom Amt aber komme irgendwie nicht klar

Antwort von Kaya78 am 18.02.2009, 10:24 Uhr

Der letzte Abschnitt sagt ( vermutlich oder würde ich sagen ) das die Wohnung die Du haben möchtest, net angemessen ist und solltest Du die doch Anmieten nichts getragen wird......

Angabe ohne Gewähr

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Sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen (kein Spam!)...

Antwort von Ralph am 18.02.2009, 10:29 Uhr

Hallo,

im § 31 SGB X ist der Begriff des Verwaltungsaktes definiert:

[Ein] Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde ZUR REGELUNG EINES EINZELFALLES auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. ...

Einzelfallregelung, genau das fehlt diesem Bescheid. Ich sehe da gewisse Schulungsbedarfe. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man da fast drüber lachen. Da fehlen offenbar elementare Grundlagen des Verwaltungsrechts.

Ich stelle mir gerade vor, diese Kollegen würden in unserem Haus hier arbeiten... wir betreuen alles an Multi-Kulti, Punks, Bauwagenbewohner, alles da, und dann solche Bescheide? Naja, wie heißt es so schön, nur ein Sachbearbeiter mit mindestens einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein guter Sachbearbeiter. Von daher bin ich (noch) ein schlechter...

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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