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Geschrieben von Emilys Mama am 17.08.2008, 12:55 Uhr

immer Ärger mit dem Amt!

Hallo!

Ich muß hier echt mal Luft ablassen. Ich versuche echt alles, damit ich ne Arbeit finde und bloß keinen Ärger mit dem Amt hab. Nun mach ich seit März einen 1 Euro Job, zu dem ich mich freiwillig gemeldet hab, damit ich ne Beschäftigung habe. Ich bin noch nie krank gewesen und nix! Nun hatte meine Tochter 3 Wochen Sommerferien und konnte nur eine Woche von ihrem Papa betreut werden. Ich hab daher einen Urlaubsantrag für 2 Wochen gestellt, sowohl beim Arbeitgeber als auch bei der Arge, damit ich auf jeden Fall doppelt abgesichert bin und keinen Ärger bekomm.
Nun bekomm ich gestern ein Schreiben, ich hätte mich nicht aus dem Urlaub zurückgemeldet, daher bekäme ich für diese Tage kein Geld vom Amt! Die spinnen doch! Ich bin seit Montag wieder auf der Arbeit!
Wann soll ich denn da aufs Amt? Ich arbeite von 7 - 16 Uhr! Ich bin sooo sauer! Da versucht man echt alles damit man arbeiten geht und dann gibts noch Ärger obendrauf! Ich hab mich zu dem Fall jetzt mal schriftlich geäußert und schicke ihn morgen weg, mal sehen ob sich die Sache aufklärt! Egal wie mans macht isses nicht richtig!

Ich bin echt ganz schön sauer!

Sabine

 
16 Antworten:

Re: immer Ärger mit dem Amt!

Antwort von Suka73 am 17.08.2008, 13:35 Uhr

ich kenn mich damit nicht aus, aber reicht es, in der firma wieder zu erscheinen oder muss man sich schriftlich/physisch noch mal beim amt melden?!

lg sue

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Re: immer Ärger mit dem Amt!

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 13:52 Uhr

Hallo Sue!

Also auf der Arbeit bin ich ja erschienen, anscheind reichte das nicht aus. Im Brief stand, ich hätte mich bei der Arge persönlich melden müssen, was ich aber nicht getan habe- ich wüßte auch net wie, da ich ja auf Arbeit war *wirr*

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Re: immer Ärger mit dem Amt!

Antwort von Sabri am 17.08.2008, 14:03 Uhr

Das ist ja Schikane!

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Re: immer Ärger mit dem Amt!

Antwort von taram am 17.08.2008, 14:07 Uhr

Hallo,

du mußt doch mit dem EEJ-Träger eine Verienbarung in schriftlicher Form vor der Arbeitsaufnahme gemacht haben, steht da irgendetwas, dass du dich nach Urlaub beim Amt melden mußt. Was sagt der EEJ-Träger dazu oder die anderen EEJler, müssen die sich auch beim Amt nach Urlaub melden? Für mich hört sich das nach Schikane an. Wehr dich bitte. Klar, wenn ich krank werde, dann muß ich mich beim Amt und beim Träger melden, dass ich eben krank bin. Geh doch mal ins Erwerbslosen-Forum, da gibts Hilfe.
Gruß Taram

P.S. Du arbeitest von 7-16 Uhr, eigentlich sind doch im EEJ nur 30 Stunden pro Woche erlaubt?!

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Re: immer Ärger mit dem Amt!

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 14:26 Uhr

Der Witz an dem Ganzen ist ja, daß der EEJ- Träger mir bis heute keinen Vertrag ausgehändigt hat. Der Verein ist total chaotisch, niemand ist zuständig. So auch mit dem Urlaub. Es gibt keinen Urlaubsschein oder sonstwas. Mit dem Chef war nur mündlich vereinbart daß ich Urlaub mache, deshalb wollte ich den Urlaub auch vom Amt absegnen lassen, so daß ich was schriftliches in der Hand habe. Aber selbst von da bekam ich nix schriftliches, bis auf diesen Brief gestern :-(.

Ich seh das selbst auch als Schikane an , aber mehr als mich schriftlich zu rechtfertigen kann ich leider auch nicht machen - und hoffen, daß ich keine Sperre bekome.
Mich ärgert es so, weil ich IMMER da bin, andere bei uns sind ständig krank und melden sich nicht ab und lauter solche Sachen, da bekommt nie jemand Ärger - und da brauch ich einmal Urlaub wegen der Betreuung und da wollen sie mir das Geld kürzen.

*Boah* ich könnt heulen vor Wut!

PS: Ich arbeite nur bis Donnerstags halb 12, daher komme ich mit den 30 Stunden etwa hin.

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@Emilys Mama: das ist KEINE Schikane!

Antwort von matiz am 17.08.2008, 15:25 Uhr

Wenn du einen 1-Euro-Job machst, gehe ich davon aus, daß du ansonsten H4 beziehst ... in den Leitlinien des SGB II-Gesetzes steht DEUTLICH drin, daß man:

- einen Ortsabwesenheitsantrag schriftlich einreichen muß
- sich zum Ende der Ortsabwesenheit wieder bei der ARGE melden muß, persönlich oder telefonisch!!

Gibts bei dir in der Arbeit kein Telefon?
Notfalls hättest Du ja in Deiner Mittagspause telefonieren können.

Besser sich vorher mal informieren, anstatt immer gleich zu meckern ...

Gruß,
matiz

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Re: @matiz

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 16:22 Uhr

Es geht doch darum, daß ich überhaupt nicht ortsabwesend war! Genau das ist doch der springende Punkt!

Also- lieber auch erst mal richtig lesen und DANN antworten ;-)

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@Emilys Mama:

Antwort von matiz am 17.08.2008, 16:27 Uhr

Aber du hast einen Urlaubs- bzw. Abwesenheitsantrag von deinem 1-Euro-Job gestellt!

Und das ist bei der ARGE das gleiche!

Bzw. als H4-Empfängerin bist du zu diesen Meldungen verpflichtet.
Ganz einfach.

Ich habe mir z.B. diese Richtlinien schon mal komplett durchgelesen, und habe mir das sogar gemerkt, obwohl es schon länger her ist.

Also: trotzdem informieren und nicht immer gleich das Maul aufreissen.

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Re: @Emilys Mama

Antwort von leaelk am 17.08.2008, 16:31 Uhr

Hallo,
Matiz hat schon recht: Woher soll das Amt wissen, ob Du ortsabwesend warst oder nicht????
In den Bedingungen steht, dass Du Dich persönlich zurückmelden mußt und das hast Du nicht gemacht und da kannst Du 100mal beim 1-Euro-Job gewesen sein......
Mir selber ging das auch schon mal so. Ich habe mich einen Tag verspätet zurück gemeldet und ich konnte sogar einen Bewerbungstermin an dem Tag nachweisen. Auch mir wurden damals gravierende Streichungen angekündigt. Ich habe über das Sozialgericht Klage eingereicht und die Klage wurde abgewiesen.
Ich hatte mich nicht an die von mir unterschriebenen vertraglichen Bedingungen gehalten PUNKT.
Ich wünsche Dir mehr Erfolg, würde aber nicht unbedingt damit rechnen Recht zu bekommen.

LG Kerstin

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Re: @matiz

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 16:35 Uhr

du, jetzt paß mal auf- ich habe hier NICHT das * Maul aufgerissen* - nur daß das mal klargestellt ist!
Dann kansst du mir auch bitte erklären wie ich mich persönlich bei der Arge rückmelden soll, wenn ich um 7 Uhr auf ner Baustelle in der Pampa sitze!

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Re: @lealk

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 16:38 Uhr

Also nachzuvollziehen ist es ja, ich war ja auf der Arbeit.

Kann ja sein, daß ich da etwas nicht gewußt habe, daher kam ja auch meine ursprüngliche Frage. Ich versuche mal mein Glück durch den Widerspruch, wenns nicht klappt bin ich beim nächsten Mal auf jeden Fall schlauer. Aber mal ehrlich- fair find ich das echt nicht mehr was da abgeht.

Gruß Sabine

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Was für 1-Euro-Job ist das denn, was musst Du denn da machen?

Antwort von M&G am 17.08.2008, 16:55 Uhr

Hallo,

und warum so viele Stunden? Wie alt ist denn Deine Tochter?

Drücke die Daumen, dass alles aufgeklärt wird.

Gruss
M&G

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@M&G

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 17:08 Uhr

Ich arbeite dort als Gartenbauhelferin, wir erstellen ein Gartenprojekt. Allerdings läuft mein Vertrag in 2 Wochen aus, dann habe ich mein halbes Jahr voll. Ich komme auf 30 Stunden die Woche, da wir Donnerstags um halb 12 Feierabend machen.
Während der Woche wird die Kleine (4) um 7 Uhr morgens für den Kindergarten abgeholt. Ich habe das Glück, daß ich um kurz nach 7 von meinen Kollegen mit dem Bus abgeholt werde, um auf die Arbeit zu fahren, sonst würde ich das zeitlich gar nicht schaffen. Ich hätte die Arbeit damals aus zeitlichen Gründen auch ablehnen können, aber ich bin ja froh, wenn ich arbeiten gehen kann, und wenns nur fürn Euro ist. Schade, daß man dafür noch bestraft wird :-(

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Re: @M&G

Antwort von M&G am 17.08.2008, 17:28 Uhr

Hallo,

ich finde toll, dass Du das machst.

Aber ist dieser Job denn gemeinnützig?

Gruss
M&G

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Re: @M&G

Antwort von Emilys Mama am 17.08.2008, 17:37 Uhr

Also ob die Arbeit unbedingt gemeinnützig ist sei dahingestellt, manche Kollegen von mir arbeiten schon seit 3 Jahren dort auf ein Euro, die Aussicht auf Übernahme ist leider gleich null.
Einmal kam es vor, daß 3 Kollegen für 3 Monate fest eingestellt wurden und dann plötzlich wieder Ein-Euro-Jobber waren- mit genau der gleichen Tätigkeit. Soviel zur Gemeinnützigkeit ,-)

LG Sabine

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Re: @Emilys Mama

Antwort von leaelk am 17.08.2008, 19:08 Uhr

Hallo Sabine,
mein Bewerbungsgespräch war auch nachzuweisen. Ich hatte eh einen Beleg davon, den ich beim Arbeitsamt abgeben mußte und es ging insgesamt ja auch nur um einen Tag Verzug damals bei mir. Trotzdem hat das niemanden interessiert!
Es ist leider so, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt!
Trotzdem wünsche ich Dir, dass Du eine gütliche Einigung mit Deiner Arbeitsberaterin finden wirst!
LG Kerstin

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