Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sterni68 am 20.08.2004, 17:41 Uhr

@Gügi

Hallo Gügi,

es ist sehr schade, dass dir deine Ex den Umgang mit deinem Kind verwehrt, obgleich du immer Interesse hattest. Wußtest du eigentlich, dass man neuerdings ein Recht darauf hat, Vierteljährig ein Foto des Kindes von der KM einzufordern, wenn man regelmäßig Unterhalt bezahlt? Falls es dich interessiert, informiere dich mal beim Jugendamt. Ich habe diese Rechtssprechung erst kürzlich im Internet gelesen. Das ist doch schon mal besser als gar nichts. LG Sterni

 
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