Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mamamittochter am 17.08.2004, 15:48 Uhr

Ihr wisst hier bestimmt...

Hallo zusammen,

eigentlich bin ich selbst glücklich verh. , meine Schwester dagegen ist gerade dabei sich von ihren Mann zu trennen. Die Trennung ist bereits vollzogen, sie ist aus der Eigentumwohnung bereits ausgezogen und wohnt bei mir, mit ihren zwei Kindern. Also wir sind nicht sehr glücklich über die Situation, aber wollen helfen, so weit wir können.

Was soll sie jetzt tun, sie ist natürlich sschon zum Anwalt und hat sich beraten lassen, gut, der Mann soll den Unterhalt zahlen, da er gut verdient und III Steuerklasse hat, da sie ja nicht arbeitet und 2 Kind haben sie auch...
Also bis her hat sie noch kein Pfennig von ihm bekommen... Was nun, ja natürlich wird die Anwältin anklagen bla bla... aber das dauert ja noch oder? Und jetzt? Hat sie Anspruch auf eigene Wohnung, da wir die Zustände hier nicht länge als 6 Monate dulden können/wollen. So viel Zeit haben wir iihr schon eingeräumt...

Wer soll dann die Wohnung bezahlen und von was soll sie denn bitte leben?

Sie ist ja noch verh. hat sie Ansruch auf Sozigeld oder so? WIrd der Sozi denn nicht ertmal versuchen sie unter Druck zu setzen, damit sie die Wohnung erstmal verkaufen, aber sie hat ja nie etwas dafür getan, ausser halt sie Kinder erzogen und mit Ach und Krach ihre Ausbildung beendet. Ausserdem kann sie noch gar nict arbeiten , da ihr 2. Sohn erst 1,8 j. ist.

Leuts , ich hab echt kein Plan wie ich ihr helfen soll, was soll man zuerst machen, erst zum Sozi rennen oder erstmal Wohnung suchen und dann oder wie oder was...

Bitte bitte seid so lieb und klärt uns bitte auf, wie es weiter gehen soll..

Ich hab selber eine Tochter und Mann und gehe arbeiten und ich will irgendwann mal nur für uns da sein ....

Ganz liebschau in Erwartung das Problem lösen zu können....

LG Tanja

 
1 Antwort:

Nur ganz kurz...

Antwort von Ralph am 17.08.2004, 16:19 Uhr

Hallo Tanja,

ist sie Miteigentümerin der Wohnung, könnte sie evtl. Sozialhilfe auf Darlehensbasis erhalten, ansonsten als Beihilfe.

KEINESFALLS eine Wohnung anmieten ohne vorher beim Sozialamt gewesen zu sein.
Es gibt nur eines: Sofort, morgen früh, zum Sozialamt und einen Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Was sie im einzelnen benötigt, wird ihr dort gesagt. Im Moment geht es eh nur um die Regelsätze, da sie ja keine Miete zahlt, aber nur vom Kindergeld können die drei ja auch nicht leben.

LG
Ralph/Snoopy

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