Geschrieben von Mareike25 am 22.11.2005, 13:12 Uhr |
Frage wegen Vaterschaftstest
Hallo, soweit ich weiss geht ohne zustimmung der mutter gar nichts mehr. könnt höchstens vor gericht einklagen. müsst ihr aber abwegen, wenn ihr prozesskosten bekommt wäre es ein versuch wert, wenn nicht zahlt ihr vielleicht drauf.
was sagt sein gefühl?sieht das kind ihm ein wenig ähnlich?
ganz liebe grüße mareike
- Frage wegen Vaterschaftstest - babyproject 22.11.05, 12:39
- Re: Frage wegen Vaterschaftstest - Mareike25 22.11.05, 13:12
- @Mareike - babyproject 22.11.05, 13:27
- Nachtrag - babyproject 22.11.05, 13:31
- Re: Nachtrag - Mareike25 22.11.05, 13:37
- @Mareike - babyproject 22.11.05, 13:40
- Re: @Mareike - Mareike25 22.11.05, 13:42
- @Mareike - babyproject 22.11.05, 17:35
- Re: @Mareike - Mareike25 22.11.05, 13:42
- @Mareike - babyproject 22.11.05, 13:40
- Re: Nachtrag - Mareike25 22.11.05, 13:37
- Nachtrag - babyproject 22.11.05, 13:31
- @Mareike - babyproject 22.11.05, 13:27
- Vaterschaftsanfechtung...schau mal hier;-) - Murmeline 22.11.05, 14:10
- Re: Frage wegen Vaterschaftstest - Mareike25 22.11.05, 13:12
Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter
Kein Erziehungsgeld, kein Kindergeld???
Ich kann nicht mehr
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Wie kann ich mit den Kindern darüber reden?
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!