Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von luvi am 21.07.2019, 0:28 Uhr

Fazit - der Rat war dumm

Was mir bei deinen zusätzlichen Erklärungen noch aufgefallen ist: wenn seine Identität nicht geklärt ist, kann er da tatsächlich eine Vaterschaft anerkennen? Vielleicht rät das Jugendamt auch vor diesem Hintergrund den Vater als unbekannt anzugeben.

Stellt mal im Forum info4alien.de eine Frage. Da geht's um ausländer rechtliche Fragen. Sehr kompetent. Mitarbeiter von Ausländerbehörde usw. antworten. Vielleicht können die dazu (Vaterschaftsanerkennung bei ungeklärter Identität) was sagen.

Kann eigentlich eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, wenn der Vater zwar bekannt ist allerdings seine Identität ungeklärt ist? Elterngeld usw hängen davon ab.

Ich würde an ihrer Stelle das alles erst nach der Geburt regeln wegen Vaterschaftsanerkennung usw.

Der Aufenthalt wegen des deutschen Kindes ist nicht 1000%ig, aber sehr sehr wahrscheinlich sicher. Der Aufenthalt wird begründet mit der Sorge für sein deutsches Kind. Sorge kann wie oben geschrieben vielfältig sein.

Der Mann wird nach 10 Jahren Aufenthalt in Deutschland sicher wissen, dass Kinder die einfachste Möglichkeit ist, seinen Aufenthalt in D zu sichern.

LG luvi

 
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