Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

von spiky73  am 21.07.2019, 21:54 Uhr

Das ist Quatsch

Und du widersprichst dir selbst.

"Vater unbekannt" und "Vaterschaft nicht anerkannt" sind zwei Paar Schuhe.

Der Vater wird so lange nicht eingetragen, wie das Kind a) außerehelich geboren wurde, und b) die Vaterschaft nicht anerkannt/festgestellt wurde.

Trotzdem kann der Vater bekannt und den Behörden gegenüber benannt worden sein.

Sobald die Vaterschaft dann amtlich feststeht wird der Vater auf der Geburtsurkunde eingetragen. Ich bin mir allerdings nicht mehr sicher, ob das von Amts wegen automatisch passiert oder durch die Mutter veranlasst werden muss.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.