Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Felica am 21.07.2019, 23:42 Uhr

Das ist Quatsch

Kann man auch Wortklauberei nennen.

Amt kann übrigens gar nichts selbst machen. Gleiches gilt für die Mutter. Ausser ein Gericht bemühen. Ansonsten kann es entweder der Vater, mit Zustimmung der Mutter oder der Vater macht es halt gerichtlich wenn die Mutter sich weigert. Das Amt kann immer nur im Auftrag eines von beiden das Gericht zur Klärung bemühen.

Solange in der Urkunde nichts steht gibt es keinen rechtlichen Vater. Ob ich beim Amt sage es könnte Hr Meyer von nebenan sein spielt nur für die Feststellung eine Rolle. Vom Amtswegen ist er dann Vater wenn er drin steht. Vorher bleibt halt die Zeile frei, früher stand dort halt ein Vater unbekannt.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.