Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 21.07.2019, 22:40 Uhr

Das ist einganz liebes Mädel

Ich habe ja auch eine Tochter in entsprechendem Alter und habe schon seit langem immer wieder mit ihr das Thema gehabt, dass sie bei Asylbewerbern grundsätzlich auf Abstand bleiben soll. Weil ich da immer die Alarmglocke im Hinterkopf habe, die sagt, dass etliche Asylbewerber gerne versuchen, über die Schiene Hochzeit bzw Kind den Aufenthalt zu manifestieren.
Bevor wieder ein Aufschrei durchs Forum geht: Nein, ich schere nicht alle über einen Kamm.
Ich habe Kind1 nämlich weiterhin nahegelegt, wenn sie doch in Liebe zu einem Asylbewerber entflammt, dann soll sie zumindest so lange einen kühlen Kopf bewahren, bis er sein Verfahren selbständig durchlaufen und ohne weiteres Zutun ihrerseits seinen legalen Aufenthalt hat...

Immerhin haben meine beiden auch ausländische Väter und schon da gab es in der Vergangenheit genug Probleme und Verwicklungen. Und Kind1 muss sich jetzt immer öfters alleine mit den Mentalitätsunterschieden auseinandersetzen.

Was ich in dem von dir genannten Fall aber nicht verstehe:

Normalerweise sind das zuständige Jugendamt, die Beistandschaft und die UVG-Stelle in einem Amt ansässig. In Frankfurt war das zB im jeweiligen Sozialrathaus, am jetzigen Wohnort ist es bei der Kreisverwaltung. Beide Male im gleichen Gebäude, die Sachbearbeiter kennen sich untereinander.

Warum hat die JA-Mitarbeiterin/der Mitarbeiter nicht wenigstens mal bei dem zuständigen UVG-Kollegen die Korrektheit der Vorgehensweise (dh der Auskunft) abgeklärt? Mit einem internen Anruf wäre man vielleicht schon einen Schritt weiter gewesen.

Grundsätzlich würde ich in dieser Situation dem werdenden Vater diverse Dinge nicht auf dem Silbertablett servieren, vor allem nicht, wenn er jetzt schon droht etc.
Also ihn auch nicht als Vater angeben. Soll er halt klagen, aber einfach muss man es ihm auch nicht machen.
Es ist ja auch die Frage - Da hab ich keine Ahnung - inwieweit er die Feststellung der Vaterschaft gerichtlich durchsetzen kann, wenn die Mutter das nicht wünscht und sich dementsprechend dagegen wehrt? Wenn er eh mehrere Identitäten hat, inwieweit ist da überhaupt mit letzter Sicherheit feststellbar, wer er überhaupt ist?

 
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