Geschrieben von Rob am 15.02.2004, 22:54 Uhr |
Es geht schon...
Er kann auch außergerichtlich für den Unterhalt einen sogenannten Titel unterschreiben. Das ist dann bindend, genau als wenn der UH gerichtlich festgesetzt wäre.
Gruß, Rob
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- ex mit sinneswandel... - anyone 13.02.04, 21:25
- Halt Stop!!!!!!! - Ralph 14.02.04, 9:42
- Kann mich Ralph nur anschließen - Wilke 14.02.04, 10:44
- Re: Kann mich Ralph nur anschließen - bikermouse66 14.02.04, 11:28
- Re: Halt Stop!!!!!!!/wenn du es aussergerichtlich machst, ist die garantie sehr hoch, das er nicht bezahlen wird!!! und du hast so dann mehr ärger am hals!!..... - stern22 15.02.04, 12:29
- Es geht schon... - Rob 15.02.04, 22:54
- Re: Es geht schon... - anyone 16.02.04, 20:32
- Es geht schon... - Rob 15.02.04, 22:54
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