Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Rob am 15.02.2004, 22:54 Uhr

Es geht schon...

Er kann auch außergerichtlich für den Unterhalt einen sogenannten Titel unterschreiben. Das ist dann bindend, genau als wenn der UH gerichtlich festgesetzt wäre.
Gruß, Rob

 
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