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Geschrieben von anyone am 13.02.2004, 21:25 Uhr

ex mit sinneswandel...

hallo!
nachdem ich jetzt endlich beim anwalt war,um unterhalt von meinem ex für die kinder zu bekommen,treffe ich meinen ex heute bei real.
er zeigt sich sehr bereitwillig wegen dem unterhalt,will aber alles außergerichtlich regeln.
soweit so gut,nur,daß die ganze sache mit dem gericht schon im rollen ist...
er sagte,er hätte beim sozialamt gefragt,und dort könnten wir beide erscheinen , und wir könnten dort eine außergerichtliche regelung treffen.
hat jemand von euch ahnung davon,vielleicht ralph*zwinker*?
bevor ich die anwaltssache rückgängig mache,hätte ich doch gerne erst mal gewußt,ob und wie das geht.
und kann ich beim anwalt die ganze sache einfach zurückziehen?
oder ist der weg übers gericht nun einmal begonnen und muß zuende geführt werden?
da ich unterhaltsvorschuß bekomme,klingt die sache mit dem amt recht logisch,aber natürlich habe ich auch meine zweifel,ob das nicht nur eine finte ist.
und bis ich montag mit dem amt telefonieren kann,hätte ich doch gerne schon mal vorab eure meinung gewußt...
danke schon mal,
steffi mit anne und george

 
6 Antworten:

Halt Stop!!!!!!!

Antwort von Ralph am 14.02.2004, 9:42 Uhr

Hi Steffi,

ich habe von Unterhalt zwar nicht so die große Ahnung. Aber eine gute Bekannte von mir, die in unserem Sozialamt immer den Unterhalt berechnet, meinte mal zu mir, daß der Unterhalt, den das Sozialamt nach Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ausrechnet, meistens ungünstiger ist als der nach BGB. Nur darf das Sozialamt nur nach BSHG berechnen.
Deshalb sind die Sozialämter immer froh, wenn ein Anwalt des berechtigten mit im Spiel ist, weil da meist mehr bei rauskommt. DAs wieder erfreut den Stadtkämmerer, weil er dann nicht soviel Sozialhilfe zahlen muß.
Für Dich bedeutet es aber, daß u.U. auch für Dich mehr bei herausspringt.

Zurückziehen kannst Du das Ganze sicherlich, ich würde das aber in diesem Fall vorher mit dem Jugendamt (UHV) abklären. Aber warum eigentlich zurückziehen? Was ist, wenn er auf einmal doch wieder aussteigt? Dann darfst Du alles wieder anleiern. Du hast es ja gestartet, weil er auf alle "netten" Versuche nicht eingegangen ist, und jetzt, wo's Ernst wird bekommt er kalte Füße???

Das würde ich mir genau überlegen. :-)

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

P.S. Bist Du überhaupt noch im Chat? Oder verpassen wir uns irgendwie immer? :-)

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Kann mich Ralph nur anschließen

Antwort von Wilke am 14.02.2004, 10:44 Uhr

Vorsicht

Meiner hats bei trennung so versucht.
Wollte keine scheidung, sondern das ich mit Ihm ins Haus gehe und er kommt und gehen kann wann er will.
Der hätte mir 200€ für den ganzen Monat hingelegt und ich hätte gucken können wie ich rumkomme.

Als ich das verneinte und zum Anwalt ging versuchte er es mit einer Scheidungsfolgevereinbarung in dem ich Ihm meine Haushälfte überschreibe.
Das teil war aber so schlecht gemacht das man das schreiben höchstens nur als Klopapier hätte benutzen können.
Alles nur zu seinem vorteil.
Also vorsicht.

Ich werde es komplett durch ziehen.
Er wollte die trennung und er bekommt sie jetzt auch mit allen konzequenzen denen er vorher aus dem weg gehen wollte.

LG
Diana

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Re: Kann mich Ralph nur anschließen

Antwort von bikermouse66 am 14.02.2004, 11:28 Uhr

Auch ich kann Ralph nur zustimmen. Mach das nicht. Außerdem kriegst Du den UHV vom JA und nicht vom Sozi. Da kann dem Typen das Sozi viel erzählen. Der Unterhalt läuft über das JA. Ich würde Dir auch empfehlen, wenn es geregelt , daß er zahlt die Zahlungen zunächst übers JA laufen zulassen, damit Du siehst, er zahlt regelmäßig. Ich hab das 2 Jahre so gemacht und seit ein paar Monaten zahlt er direkt an mich. Sollte es mal wieder nicht klappen, dann schaltet sich sofort das JA ein.

LG
mousy

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Re: Halt Stop!!!!!!!/wenn du es aussergerichtlich machst, ist die garantie sehr hoch, das er nicht bezahlen wird!!! und du hast so dann mehr ärger am hals!!.....

Antwort von stern22 am 15.02.2004, 12:29 Uhr

denn ich bin schon geschieden, mein ex wollte dies damals auch außergerichtlich regeln!! nur bekommst du bei sowas nur einen mindestsatz und keinen rückhalt und keine garantie wenn er nicht zahlt!"! bleib beim anwalt, denn glaub mir, das ist richtig!!! niemals solche dinge aussergerichtlich vereinbaren!!!

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Es geht schon...

Antwort von Rob am 15.02.2004, 22:54 Uhr

Er kann auch außergerichtlich für den Unterhalt einen sogenannten Titel unterschreiben. Das ist dann bindend, genau als wenn der UH gerichtlich festgesetzt wäre.
Gruß, Rob

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Re: Es geht schon...

Antwort von anyone am 16.02.2004, 20:32 Uhr

naja,danke erst mal...werde mich wohl genauestens beim JA erkundigen müssen.
scheint so,als wäre der ärger doch vorprogrammiert...
steffi
@ralph:nee,im chat bin ich kaum noch , mußt mich schon anmailen*gg*

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