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Geschrieben von harmony_ am 12.02.2004, 19:47 Uhr

Studentin und Vermoegen

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit keine AE (trotzdem nicht gluecklich, sehne mich nach ruhigen Zeiten zurueck - aber lassen wir das...), aber vielleicht kann mir trotzdem jemand weiterhelfen?!

Ich studiere und lebe mit Kind und Vater des Kindes zusammen. Er verdient 1200 Euro, ich habe Erziehungsgeld und Kindergeld. Das ist schon tierisch knapp, weil er Schulden abzahlt und Unterhalt fuer sein erstes Kind.

Da ich endlich meine Abschlussarbeit schreibe, will ich ein Darlehen beim Hochschulsozialwerk aufnehmen und diesen Betrag auf ein paar Monate verteilen, um davon zu leben, auf Sozialhilfe habe ich ja keinen Anspruch.

Wenn ich nun aber Sozialhilfe fuer unser Kind beantragen will, wird das Sozialamt mir dann sagen, dass ich erstmal das geliehene Geld aufbrauchen soll, bevor ich den Antrag stellen darf?
Ich meine, "Vermoegen" ist das ja nicht, ich mache ja schliesslich Schulden dafuer... :-(

Mensch, ist das alles kompliziert...

Guten Abend,
harmony

 
3 Antworten:

Re: Studentin und Vermoegen

Antwort von spiky73 am 12.02.2004, 21:15 Uhr

hallo harmony,

das wird etwas anders gerechnet...

wenn ihr sozialhilfe beantragt, dann werden vater und kind der bedarfsgemeinschaft zugerechnet, du aber nicht, weil du als studentin keinen anspruch auf HLU hast. allerdings gibt es da auch härtefallregelungen, wo man einem studenten in der prüfungsphase auch sozi bewilligt, weil er ja während dieser zeit keine chance hat, seine arbeitskraft dem arbeitsmarkt zur verfügung zu stellen. aber darauf ist nicht unbedingt zu bauen, weil das wie immer eine entscheidung ist, die im ermessen des sachbearbeiters liegt.

nun, im schlimmsten fall hätten theoretisch nur vater und kind anspruch. dann wird halt 1/3 der miete rausgerechnet (weil das dein anteil ist), das einkommen des mannes wird eingesetzt, das kindergeld als einkommen des kindes.
erziehungsgeld bleibt anrechnungsfrei.

das einkommen wird bereinigt um diverse beträge, vom kindergeld bleiben auch 10,25 anrechnungsfrei.

ich sag mal, unterm strich wird kein HLU-anspruch für das kind herauskommen. denn: schulden und unterhaltsverpflichtungen werden bei der sozialhilfe nicht angerechnet. da wird man deinen freund höchstens zur schuldnerberatung schicken...

im zweifelsfall bleibt noch die möglichkeit, wohngeld zu beantragen.

ich hoffe, das war jetzt nicht zu verworren und theoretisch. tut mir leid, wenn ich keine bessere nachricht für dich hatte.

bekommst du denn kein bafög??

liebe grüsse
martina

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hier mal ein interessanter link...

Antwort von engeltraene am 13.02.2004, 8:25 Uhr

.. der dir vielleicht auch weiterhelfen kann!

hallöchen harmony

alles gute für euch und liebe grüsse

tanja


http://www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp

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Re: Studentin und Vermoegen - Bereinigung Einkommen

Antwort von harmony_ am 13.02.2004, 12:06 Uhr

hi,

danke fuer deine Erklaerungen!
Bafoeg bekam ich noch nie: frueher habe ich gearbeitet, und jetzt bin ich weit ausserhalb der Foerderungsfrist.

Wohngeld habe ich soeben beantragt. Das ist allerdings alles schwierig: Der Vater meines Kindes ist freier Mitarbeiter in einer Agentur, nicht angestellt. Das heisst, von seinen 1200 Euro muss er selber Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. zahlen. Urlaubsgeld u.ae. gibt´s sowieso nicht.

Wie sieht das dann aus mit dem "bereinigten Einkommen", wenn er Sozialversicherungen selber zahlen muss? Kann ich das einfach so vom Einkommen abziehen?

Der Sachbearbeiter tut sich mit dem Ganzen schwer, so einen Fall hatte er noch nie.

Ich dachte, ich frage mal hier nach, denn ich will nicht umsonst zum Amt rennen. Ich laufe gerade wie eine Bloede herum: Jugendamt, Wohnungsamt, Studentensekretariat (wg. Befreiung von 650,- Euro Studiengebuehren) - und ueberallhin muss man mehrmals, steht vor verschlossenen Tueren (natuerlich zu den regulaeren Oeffnungszeiten), Papiere, die man extra aufgetrieben hat, werden dann doch nicht anerkannt... *seufz*

Danke fuer deinen Beitrag und danke engeltraene fuer den Link!!!

Lieben Gruss, harmony

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