Geschrieben von Sternenschnuppe am 13.02.2013, 11:15 Uhr |
Das Urteil ist komplett unbrauchbar...
Das es auf den Fall nicht passt war mir klar .
Ging mir nur generell darum dass es richtig ist dass man auch als UET mehr Wohnraum bekommen kann.
Und dies auch schon so von Gerichten entschieden worden ist.
Für ihren Fall sollte sie sich wie oben schon genannt individuell beraten lassen und sich Hilfe holen von Leuten, die sich da auskennen.
- Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - Nita_6_2012 12.02.13, 22:50
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - Milia80 12.02.13, 23:10
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - shinead 13.02.13, 8:39
- shinead - Milia80 13.02.13, 15:10
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - shinead 13.02.13, 8:39
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - leonessa 12.02.13, 23:16
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - Sternenschnuppe 13.02.13, 7:51
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - mf4 13.02.13, 10:38
- Stichwort : Temporäre Bedarfsgemeinschaft . Hier ein Urteil dazu - Sternenschnuppe 13.02.13, 10:45
- Das Urteil ist komplett unbrauchbar... - Ralph 13.02.13, 11:04
- Re: Das Urteil ist komplett unbrauchbar... - Sternenschnuppe 13.02.13, 11:15
- Mehr Wohnraum? Das ist nicht zwingend... - Ralph 13.02.13, 13:41
- Re: Das Urteil ist komplett unbrauchbar... - Sternenschnuppe 13.02.13, 11:15
- Das Urteil ist komplett unbrauchbar... - Ralph 13.02.13, 11:04
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - Milia80 13.02.13, 15:12
- Re: Personen + 4 Umgangskinder Hartz 4 - Welche Wohnung ist angemessen? - Milia80 12.02.13, 23:10
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