Geschrieben von peekaboo am 10.11.2011, 12:57 Uhr |
Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info
Kostenloser VoIP Account
www.sipgate.de Mit echter Wunschrufnummer, SMS und Voicemail. Jetzt registrieren!
Kürzlich warf der Bundesgerichtshof die Frage auf, ob Mütter den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes nennen müssen. Nun wurde beschlossen: Ja, sie müssen.
Ursprünglich hatte ein Vater geklagt, der Unterhalt irrtümlicherweise gezahlt hatte (ShortNews berichtete). Nun wurden die Rechte dieser Scheinväter eindeutig gestärkt. Mütter müssen den Erzeugernamen verraten.
Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen.
Bescheuerte Aussage...
Antwort von Ralph am 10.11.2011, 13:47 Uhr
"...Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen..."
Aha, und die anderen 95% der "Kuckuckskinder" sind vom aufziehenden Vater, warum heißen die dann auch Kuckuckskinder?? *grübel*
Snoopy
Keine Ahnung... Hab ich nur aus den news kopert...
Antwort von peekaboo am 10.11.2011, 13:54 Uhr
.
Re: Bescheuerte Aussage...
Antwort von FrauKrause am 10.11.2011, 14:53 Uhr
Klasse....!!! Ausdruck/Inhalt: 6. Setzen....!
Find ich unsinnig ...
Antwort von chartinael am 10.11.2011, 16:30 Uhr
warum sollte die Mutter einem unbeteiligten Dritten den Namen nennen müssen? Wichtiger fände ich, daß die Mutter die zu Unrecht erhaltenen Unterhaltszahlungen zurück erstattet. Warum sollte der falsche Vater im Nachhinein das Gerenne haben, sich sein Geld von einem Dritten zurückzuholen? Nee nee nee ... völlig verquerer Ansatz.
Alles geht über die Mutter ... sie hat die Zahlungen erhalten, sie sollte zurückzahlen. Dann soll sie die Unterhaltszahlungen für ihr Kind beim vermeindlich echten Vater einklagen ... naja ... nee ... also wirklich ... sowas von verquer ...
Re: Find ich unsinnig ...
Antwort von shinead am 10.11.2011, 16:44 Uhr
Naja, unbeteiligter Dritter ist der ehemlige Zahldaddy ja nicht wirklich.
Er muss sich aber den gezahlten Unterhalt beim Unterhaltsschuldner - also dem eigentlichen Erzeuger wieder holen.
Sonst müsste man die Mutter wegen Betruges verklagen. Das wäre jetzt aber für den eigentlich unbeteiligten Dritten (nämlich das Kind) absolut nicht von Vorteil.
Irgendwie kann ich es nachvollziehen, auf der anderen Seite schüttele ich den Kopf...
Das interessante ist....
Antwort von Strudelteigteilchen am 12.11.2011, 9:40 Uhr
.... daß das dem Kläger im vorliegenden Fall ausgereicht hätte. Er wollte in erster Linie das Geld, nicht den Namen.
Aber rechtlich kann er den Unterhalt nicht von der Frau zurückfordern. Also muß er wissen, wen er verklagen kann.
Wenn die Frau das Geld einfach gezahlt hätte - unabhängig von ihrer rechtlichen Verpflichtung - wäre es gar nicht zu dem Prozess und dem Urteil gekommen. Da hat sich die Gutste selber ins Knie geschossen *lach*.
Re: Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info
Antwort von Nimo1107 am 12.11.2011, 14:56 Uhr
Super Sache für einen Vater der nichts von dem Kind wusste.
Darfst es nicht aufwachsen sehen, hast keine Bindung, dann fliegt die Frau auf und dann soll er ( der von nichts wusste ) mal bitte etliche tausend Euro nachzahlen ?
Ne, finde ich unmöglich !
Zumindest wenn der richtige nix wusste.
Ähnliche Beiträge im Forum für alleinerziehende Eltern:
urteil vom europäischen gerichtshof
habt ihr das gehört/gelesen? ein mann schwängert eine verheiratete frau mit zwillingen, sie trennen sich noch vor der geburt, der ehemann verzeiht die affäre, erkennt die kinder an, ist der rechtliche vater, leben mit 3 echt gemeinsamen kindern die klassische familie. der ...
von vallie 22.12.2010
Stichwort: Urteil
Grüße von Angry und Urteil, nochmal...
Hallo ins Rund, [das erste Posting muß/mußte ich von der Redaktion löschen lassen, da ich aus Versehen Angrys Real-Namen gleich zweimal genannt habe. Ein No-Go, was mir außerordentlich peinlich ist.] ich soll alle von Angry grüßen. Sie hat gestern bei ihrem Termin beim ...
von Ralph 27.04.2010
Stichwort: Urteil
BGH Urteil Kindergartenbeitrag....Sorry
Hallo, ich habe die Tage hier gelesen, dass der BGH entschieden hat, dass die Exen hälftig den Kindergarten zahlen soll......wo kann man es sich berechnen lassen , wieviel er zahlen muss? Er arbeitet voll, seine Lebensgef. frisch in Elternzeit. Ich VZ mit ...
von Frechdachs210704 14.05.2009
Stichwort: Urteil
Zum BGH - Urteil: Kein Unterhalt für die Mütter, die sollen Vollzeit...
Huhu! Ich mache mir ja auch so Gedanken um das neue Urteil - und ganz ehrlich: gerecht finde ich es - sofern man pauschal urteilen kann - nicht... Wenn man von einer sicherlich häufiger vorkommenden Konstellation ausgeht: Mutter betreut die Kinder Vater betreut die ...
von KKM 02.04.2009
Stichwort: Urteil
Nochmal Schule
Ich liebe meine sachbearbeiterin...
Schlechtes Gewissen
Nachnamen ändern lassen.
Nicht ae, an die Männer und andere Auskenner
Familienversichert über den Vater und Zahnspange...
Unterhaltsschulden
Mein Feedback
Schulschwierigkeiten