Geschrieben von peekaboo am 10.11.2011, 12:57 Uhr |
Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info
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Kürzlich warf der Bundesgerichtshof die Frage auf, ob Mütter den Namen des leiblichen Vaters ihres Kindes nennen müssen. Nun wurde beschlossen: Ja, sie müssen.
Ursprünglich hatte ein Vater geklagt, der Unterhalt irrtümlicherweise gezahlt hatte (ShortNews berichtete). Nun wurden die Rechte dieser Scheinväter eindeutig gestärkt. Mütter müssen den Erzeugernamen verraten.
Experten schätzen, dass fünf Prozent sogenannter "Kuckuckskinder" nicht vom aufziehenden Vater stammen.
- Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info - peekaboo 10.11.11, 12:57
- Bescheuerte Aussage... - Ralph 10.11.11, 13:47
- Keine Ahnung... Hab ich nur aus den news kopert... - peekaboo 10.11.11, 13:54
- Re: Bescheuerte Aussage... - FrauKrause 10.11.11, 14:53
- Find ich unsinnig ... - chartinael 10.11.11, 16:30
- Re: Find ich unsinnig ... - shinead 10.11.11, 16:44
- Das interessante ist.... - Strudelteigteilchen 12.11.11, 9:40
- Re: Urteil: Mütter müssen Namen des Erzeugers nennen (Update)___Nur Info - Nimo1107 12.11.11, 14:56
- Bescheuerte Aussage... - Ralph 10.11.11, 13:47
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