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Geschrieben von kirsten-5+.28.10.1.13. am 12.02.2013, 20:16 Uhr

Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Hallo,

mein Mann und ich haben uns getrennt und wohnen 300 km entfernt. Nun wollte ich wissen wer die Fahrkosten für die Umgäge übernehmen muß und auch immer hin und her pendeln muß. Ist nur mein Mann verpflichtet oder muß ich ihn da auch entlasten z.B. das wir uns das teilen oder ich etwas übernehmen muß? Er bekommt Hartz 4 und hat mit seiner Freundin selbst 2 Kinder. Da sie arbeitet und sie es anderes nicht hinbekommen müsste er mit den beiden Kindern immer diese Strecke fahren Freitag abholen und Sonntag zurück. Jetzt verlangt er von mir das ich ein Teil übernehme bzw. ihn entlaste.

Danke

 
5 Antworten:

Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von Sternenschnuppe am 12.02.2013, 20:31 Uhr

Wer hat die Entfernung geschaffen ?

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Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von kirsten-5+.28.10.1.13. am 12.02.2013, 20:34 Uhr

Der Kindesvater ist wegen der Arbeit umgezogen.

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Re: Umgangsrecht - Wer muß die Fahrkosten bezahlen?

Antwort von Sternenschnuppe am 12.02.2013, 20:38 Uhr

Ah, ok, dann muss er die Kosten auch tragen.
Und Du musst ihm auch nicht entgegenkommen.
Dass er Kinder hat und den Umgang bewerkstelligen muss, hätte er bei der Jobwahl berücksichtigen müssen und kann es nun nicht auf Dich abwälzen.

Wie alt sind Eure Kinder ?

Wenn die Bindung zum Vater eng ist, dann würde ich schon schauen dass ich sie alle 3-4 Umgänge mal bringe gegen Spritgeld von ihm.
Für die Kinder !

Aber verpflichtet bist Du nicht.

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P.S.

Antwort von Sternenschnuppe am 12.02.2013, 20:44 Uhr

Vielleicht auch aktiv die Brückentage und Ferien nutzen.
Da haben dann auch alle was davon.

Für die weiteren Kinder ist diese Fahrerei ja auch Horror.
Aber im Endeffekt ist das alles sein Problem wenn er 300km wegziehen muss.

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Wir teilen uns die Fahrtkosten......

Antwort von leaelk am 12.02.2013, 22:37 Uhr

....... obwohl mein Ex-Mann monatlich ca. die doppelte Summe zur Verfügung hat wie wir.
Ich bringe die Kinder freitags hin und er sie sonntags zurück.
Müssen tue ich das gesetzlich sicher nicht.

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