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Geschrieben von Glückskind1983 am 14.10.2012, 18:19 Uhr

Umgangsrecht einklagen

GSR besteht, Kind ist etwas über 6 Monate alt, wird zu 80% gestillt!
Kind lebt bei mir und sieht Kindsvater aller 2 tage am Nachmittag!
Dies ist ihm zu wenig, er stand gestren vor mir hat mir mit Polizei gedroht, einstweiliger Verfügung wenn ich Kind nicht rausrücke!
Im Gegenzug kam der Vorschlag:
Er möchte das Kind für 3,5 Tage in der Woche zu sich holen oder Wechselmodell! Dafür hat er mir 500€ Unterhalt geboten...
Aktuell zahlt er 225€ , ist selbstständig und jammert rum ihm ist es zuviel!

ich habe nix drauf gesagt.... wollte mich beim JA erkundigen!
Was sagt ihr dazu....

Danke

 
11 Antworten:

Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 18:37 Uhr

Beim Wechselmodell wird er weniger oder keinen Unterhalt mehr zahlen müssen und vielleicht weiß er das ja und verspricht dir 500€, die er eh nie zahlen wird.
Hat er dir Vorschläge gemacht betreffs des Stillens? Hat er Brüste?

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von Glückskind1983 am 14.10.2012, 19:05 Uhr

Ja er hat Brüste, kleine aber er jat welche
Ach mir gehts nicht um das liebe Geld, ich habe angst das er wirklich mit polizei vor meiner tür steht...
Soll ich ihn vor gericht ziehen lassen, was verspricht er sich davon?

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 19:07 Uhr

Umgang mehrmals in der Woche ist, was üblich ist bei so einem Zwerg... er könnte daran auch nichts ändern, wenn er mit dem SEK einrückt. Wenn mal Wechselmodell angedacht ist wird sowas nach und nach ausgeweitet. Wird es auch ohne Wechselmodell. Da muss auch keiner sein Baby plötzlich ein ganzes WE weggeben. Der droht nur.

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von Glückskind1983 am 14.10.2012, 19:11 Uhr

Was ist das für ein vater, das man mir solche angst machen muss...er schadet damit auch das Kind, mein Zwerg hat heute nur geweint, die bekommt das ja auch mit

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 19:13 Uhr

Dein Baby bekommt mit, dass Papa der Mama mit solchem Mist droht? Macht er Terror vor dem Kind, wird laut usw.?

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von Glückskind1983 am 14.10.2012, 19:18 Uhr

wo er mir das gesagt hatte hatte er das kind auf dem arm, er ist sachlich geblieben

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 19:24 Uhr

Hm... ganz ehrlich... wenn auch nur gespielt aber sachliche versteckte Drohungen versteht doch kein Baby. Er tut das um dich unter Druck zu sehen, keine Frage aber das Baby hat sicher nichts mitbekommen.
Seine Ankündigung des sofortigen Wechselmodelles sonst Polizei kannst du getrost abhaken.

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Re: Umgangsrecht einklagen

Antwort von Glückskind1983 am 14.10.2012, 19:25 Uhr

mit mitbekomm meinte ich meine gefühlslage

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Mal ein paar Fakten zur Beruhigung

Antwort von Strudelteigteilchen am 14.10.2012, 19:54 Uhr

Bevor er mit der Polizei auf der Matte stehen kann, braucht er ein rechtsgültiges Urteil. Um das zu bekommen, muß er Klage einreichen. Beides würde Dir mitgeteilt werden.

Wenn er so - ohne Urteil und ohne alles - die Polizei ruft und denen sagt, sie sollen mal eben das Baby bei Dir abholen, bekommt er genau eines: Einen Vogel gezeigt vom diensthabenden Beamten.

Dein Ex hat also vor allem eines: Keine Ahnung.

Das nächste mal, wenn er mit solchen Sprüchen kommst, lächelst Du ihn freundlich an und sagst ihm: "Ja, mach mal!" Der Umgang, den Ihr derzeit habt, ist für das Alter des Kindes völlig angemessen und "regelkonform". Selbst WENN er Klage einreichen würde, würde er mit 99%iger Wahrscheinlichkeit auch einen Vogel gezeigt bekommen - diesmal vom Richter. Oder vorher schon vom Anwalt.

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Re: Mal ein paar Fakten zur Beruhigung

Antwort von mf4 am 14.10.2012, 21:22 Uhr

so sieht`s aus *vogelzeig*

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Kinder bekommen so etwas immer mit.

Antwort von Petra28 am 14.10.2012, 23:08 Uhr

Sie spüren die Angst der Mutter, da bin ich mir ziemlich sicher.

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