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Geschrieben von kidsdreierlei am 18.11.2012, 18:33 Uhr

Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Hallo ihr lieben,

ich bin seit Juli alleinerziehend mit 3 Kindern ( 12,10 und 6 Jahre) mein Ex-Mann zahlt nach langem Streit nun Unterhalt für die Kinder.

Ich habe mal eine Frage bezgl. des Umgangrechts da bin ich noch nicht informiert.

Mein Ex hatte von gestern Nachmittag bis heute das erste mal 2 Kinder zu sich genommen.
Nun sagte er zu mir das er nicht die Strecke fahren will beide male und ich die Kinder abholen soll.
Er wohnt 20 Kilo entfernt und wir haben beide ein Auto.

Ich frage mich ob ich das machen muss, sicher sollte man sich entgegenkommen aber ich finde einfach dass er das vorraussetzt nicht ok.

Beim Unterhalt wird doch hälftig Kindergeld abgezogen damit das Geld für den Umgang und auch Fahrtkosten zu Verfügung steht?

Wer hat da für mich Infos?

Wir stecken zwar noch in den Anfängen wegen dem Umgang aber eigentlich möchte er das nicht regelmäßig sondern so wie er Lust hat.
Ich bin aber doch keine Marionette und springe wenn er es möchte, auch ich möchte meine WE planen somal ich die ganze Woche viel arbeite.

Jetzt habe ich wieder vielzuviel geschrieben und freue mich auf Antwort.

Danke

 
16 Antworten:

Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von bobfahrer am 18.11.2012, 18:36 Uhr

Der Umgangsberechtigte muss fahren, aber ein entgegenfahren hin und wieder ist nicht verboten!

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von Pamo am 18.11.2012, 18:38 Uhr

Der Umgangsberechtigte ist für das Bringen und Abholen zuständig.

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von angry.me am 18.11.2012, 18:41 Uhr

Hi
Ich habe ebenfalls ein eher schlechtes Verhältnis zu den Kindsvätern, aber wir haben es vor einiger Zeit nun immerhin geschafft, alles auf die Elternebene zu fahren... und fahren damit mal besser und mal weniger gut.

Zu Deiner Frage kann ich nun folgendes sagen:
Meine Kinder haben alle das 14-tägige Umgangsrecht. Und wir empfinden es als eine Selbstverständlichkeit, dass einer hin und einer zurück fährt.
Sind pro Fahrt knappe 50 km.
Ich arbeite auch an den Wochenenden und habe trotzdem kein Problem damit, für meine Kinder die insgesamt (mit Übergabe) knapp ein einhalb Stunden Fahrt in Kauf zu nehmen.
Planbar muss es natürlich sein, ungeregelter Umgang ist meiner Meinung nach nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Kinder ein absolutes No-go.

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von kidsdreierlei am 18.11.2012, 18:42 Uhr

wenn er das nicht will kann man da aber wahrscheinlich nichts machen oder? also das er beide Touren fährt.
Zum Umgang kann man ihn ja auch nicht zwingen so wie ich gelesen habe.

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von angry.me am 18.11.2012, 18:44 Uhr

Nein. Zum Umgang zwingen ist ebenfalls ein No-go.
Stell Dir mal vor, wie sich die Kinder da fühlen, wenn sie wissen, dass Papa eigentlich überhaupt keinen Bock hat und das evtl. auch noch raushängt.
Aber eine Umgangsregelung sollte schon drin sein. Da würde ich als Mutter Wert drauf legen.

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von mf4 am 18.11.2012, 18:48 Uhr

Wie willst du Umgang erzwingen und wenn er womöglich aus Bequemlichkeit wegen der Fahrerei die Kinder nicht nimmt wäre das vor allem traurig für die Kinder und da würde ich das hinnehmen uns fahren.

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von kidsdreierlei am 18.11.2012, 19:01 Uhr

ich will ihn nicht dazu zwingen, die Leittragenden sind wie so oft eben die Kinder.

aber er kann ja auch nicht sagen ich nehme die Kinder nur wenn du fährst.Eine fahrt bin ich ja bereit aber es wird sicher darauf hinauslaufen das er gar nicht fahren will.
Ich habe schon das ganze Kinderzimmer in seiner Wohnung eingerichtet weil er nicht wollte.

Na ich denke man muss nun einfach erstmal abwarten und sehen wie es sich entwickelt.

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Re: Ich bin da anderer Meinung!

Antwort von Holly Friday am 18.11.2012, 20:27 Uhr

Hi,

Fakt ist, dass der Umgangsberechtigte die Kinder abholen und bringen muss.
Dafür ist eben auch, das ist richtig, u.a. der hälftige Anteil am Kindergeld da.
Das zu den Kosten.

Wenn man sich gut versteht, kann man sicher auch weichere Lösungen finden, da hat Bobfahrer recht.

Aber wenn man da einen solchen Spacko-Vater hat, der es erst nach drei oder vier Monaten schafft zwei der drei Kinder zu sich zu nehmen und dann auch noch entlastet werden will, würde ich direkt einen Riegel vorschieben.

Mein Ex-Mann hat anfangs auch so etwas probiert, ich bin EIN Mal darauf eingegangen und daraus hat er dann gleich ein Gewohnheitsrecht abgeleitet.
Wollte dann schließlich, dass ich das Kind immer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihm bringe und abhole, weil er ja so viel arbeiten müsse.
Und ich hätte ja nichts zu tun. Und der Sprit ist ja so teuer.

Mal abgesehen davon sind 20 km ja wohl absolut zumutbar.

Tu's nicht.

LG

Holly

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PS

Antwort von Pamo am 18.11.2012, 20:56 Uhr

Wenn der KV den Umgang nach dem Lustprinzip handhaben will und du dadurch auf Abruf bereit stehst, dann solltest du darüber nachdenken, den Umgang mit dem JA formal zu regeln. Wenn er es schriftlich hat, fühlt er sich evtl mehr in der Pflicht und wird zuverlässiger.

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Re: Ich bin da anderer Meinung!

Antwort von nightingale am 18.11.2012, 22:28 Uhr

Fakt ist, dass die rechtssprechung sich mehrheitlich darauf geeinigt hat, dass "umgangs"berechtigte die kinder i. d. r. holen und bringen müssen. fakt ist, dass familienrechtler dieses u. a. mit kindergeld begründen.

fakt ist allerdings auch dass steuerrechtler kindergeld ganz anders sehen und letztendlich damit recht haben weil kindergeld, gerade halbes, mit kinderholen und -bringen so gar nichts zu tun hat. wer dazu mehr wissen will kann ins einkommenssteuergesetz, wo sogennantes kindergeld oder eher kindersteuerfreibeträge herkommen, gucken oder hier mich fragen;)

fakt, und der ist ziemlich unumstößlich, ist daneben, dass ein faires miteinander hälftiges holen und bringen i. d. r. unerlässlich macht. kinder wissen das ( been there, seen that) zu schätzen,
greetz,
nachtigall

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Fakt ist aber auch ...

Antwort von Ikmam am 19.11.2012, 0:12 Uhr

... das ein "faires Miteinander" deutlich mehr erfordert als nur eine nette Hol- und Bringregelung ;-)

Wenn das faire Miteinander nur auf Fairness gegenüber dem KV besteht und nicht wechselseitig und flächendeckend über möglichst viele Bereiche funktioniert, ist es keines !

LG !

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Wir teilen uns die Fahrten und bei uns geht es um 50km einfache Strecke

Antwort von leaelk am 19.11.2012, 6:07 Uhr

Hallo,
wir teilen uns seit Jahren die Fahrten.
Ich bringe die Kinder hin und mein Ex-Mann bringt sie sonntags Abends zurück.
Wo ist das Problem?
Und bei uns geht es um 100km pro Fahrt (50km einfache Strecke) und insgesamt 2 Zeitstunden Fahrtzeit.

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Um Regeln zu brechen muss erstmal klar sein, wie die Regeln lauten

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.11.2012, 10:06 Uhr

Das gilt auf allen Ebenen und in allen Bereichen. Wenn mein Chef mir Urlaub gewährt, obwohl ich noch in der Probezeit bin, muss erstmal klar sein, dass sowas REGULÄR nicht geht. Wenn mein Kind ein Länderspiel zu Ende sehen darf, muss erstmal klar sein, dass sowas REGULÄR nicht erlaubt ist. Wenn meine Kollegin mich bittet, ob ich diese Woche die Drucke spoolen kann, muss klar sein, dass das REGULÄR ihre Aufgabe ist. Das gilt sogar in der Malerei: Den Dekonstruvisten war wichtig, dass sie grundsätzlich in der Lage sind, gegenständlich zu malen - dann konnten sie ihre Bilder ent-gegenständlichen.

Ich bin unbedingt dafür, Kompromisse einzugehen und aufeinander zuzugehen. Aber dazu muss erstmal klar sein, wer wo steht. Sonst kommt man schnell in die Situation, dass einer ständig Zugeständnisse macht und sich ausgenutzt vorkommt, während der andere diese Bewegung auf ihn zu nicht als Bewegung wahrnimmt - schliesslich war ihm ja gar nicht klar, wo der andere eigentlich REGULÄR steht. Und dieses Ungleichgewicht, das sich da aufbaut, tut auch den Kindern nicht gut, denn natürlich spüren die das.

Deswegen würde ich in der frischgetrennten Situation erstmal die Regeln klären. Und wenn das dann klappt, dann ist immer noch Zeit für ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen - das dann jeder aus freien Stücken, aus eigener Entscheidung und gerne macht, so dass er es dem anderen nicht vorrechnen muss.

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Re: Fakt ist aber auch ...

Antwort von nightingale am 19.11.2012, 21:02 Uhr

>... das ein "faires Miteinander" deutlich mehr erfordert als nur eine nette Hol- und Bringregelung ;-)

ja;)

ich sagte ja nur dass faires miteinander AUCH das erfordert.

mein anliegen war in dem zusammenhang primär darauf hinzuweisen was "kindergeld" in diesem zusammenhang ist (oder nicht ist).

greetz,
nachtigall

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Re: Um Regeln zu brechen muss erstmal klar sein, wie die Regeln lauten

Antwort von nightingale am 19.11.2012, 21:25 Uhr

hi,

ich stimme dir zu, dass diese herangehensweise die einzig logische und zielführende in den allermeisten fällen täglichen lebens ist.

setzt allerdings voraus, dass ein für alle beteiligten nachvollziehbarer handlungs- und regelungsrahmen besteht. dies umso mehr umso näher der regelungsrahmen grundlegende bedürfnisse bestimmt.

ich sag mall allgemein, dass es nur ein von der allgemeinen wirklichkeit entferntes familienrechtliches konstrukt (über kindergeld, gleichhheit von betreuungs- und unterhaltsleistungen etc.) zur rechtfertigung von praktischen erfordernissen gibt. und das in einem der zentralen bereiche menschlicher existenz. das klappt nicht wen einer sagt das ist mein (naturgemäß unvollkommenes) bürgerliches recht. das fordert automatisch widerspruch heraus. sinnvoller wäre vielleicht zu schauen, wie will ich in dieser situation am anderen ende behandelt werden.

ok, gilt nicht für alle, manche erfreuen sich an rechtlichen normen und gerichtsentscheiden, da hilft dein ansatz, für die anderen ist das aber eher öl ins feuer.

greetz,
nachtigall

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Re: Wer kennst sich mit dem Umgangsrecht und Bring- und Holfahrten aus?

Antwort von rabukki am 22.11.2012, 15:58 Uhr

Ich versteh nicht, weshalb du ihm ein Kinderzimmer eingerichtet hast! Das geht dich doch gar nichts an?

Das Thema Fahren kommt bei uns auch ich gelegentlich auf. Ich mache das gelegentlich, sehe es aber nicht meine Aufgabe an. Ich arbeite jeden Tag, manchmal auch am Wochenende MIT Kind. Er arbeitet ebenfalls Vollzeit, aber ohne Kind. Er zahlt keinen Unterhalt. Er kommt an den Besuchstagen meist eh erst um die Mittagszeit, weil er meistens noch "was erledigen" (ausschlafen?) muss. Insofern empfinde ihc es als gerecht, wenn er fährt zumal ich die körperliche Kraft dazu manchmal gar nicht mehr hätte. Es bringt aber auch nichts, sichkomplett stur zu stellen und NIE zu fahren.

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