Für alleinerziehende Eltern

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von el-mausi  am 27.01.2013, 23:15 Uhr

umgangsrecht

ich bin von geburt an alleinerziehend weil der kindsvater überraschend verstarb.der kontakt zur familie des kindsvaters ist in der ss abgebrochen. ich hatte nach der geburt meiner tochter ein paar fotos zur mutter des kindsvaters geschickt.aber von der seite besteht kein interesse so wie ich das sehe.ich habe mal eine frage.haben die eltern des kindsvaters ein umgangsrecht?

 
3 Antworten:

Ja, § 1685 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Antwort von Ralph am 27.01.2013, 23:23 Uhr

Allerdings muß dies dem Kindeswohl entsprechen. Ich würde an Deiner Stelle immer mal von mir hören lassen und auch Fotos schicken. Dann wirst Du ja sehen, wie sich das langfristig einspielt. Ich würde das nicht von vornherein negativ sehen, wie lange ist das denn her? Spielt da eventuell Trauerarbeit (noch) eine Rolle? Ein Kind zu überleben ist kein Pappenstiel, meiner einen Oma ist das gleich zweimal passiert.

Du solltest Dich auch erkundigen, welche Dokumente Du benötigst oder was Du veranlassen mußt, um das Erbe Deines Kindes zu sichern, denn es tritt an die Stelle seines Vaters. Das soll keine Erbschleicherei sein, aber wenn die Vaterschaft feststeht (urkundlich), führt später kein Weg an dem Kind vorbei, auch wenn die Großeltern/Großfamilie von Seiten des Vaters sich nie melden sollte.

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Re: umgangsrecht

Antwort von Pamo am 28.01.2013, 10:07 Uhr

Die haben dann ein Umgangsrecht, wenn bereits guter Kontakt bestand und der Umgang von deiner Seite abgebrochen wurde. Das scheint ja nicht zu zutreffen, schade eigentlich dass sie sich nicht interessieren.

Hast du Befürchtungen, dass sie sich mal melden könnten? Und wenn ja, wäre das ein Problem?

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Re: umgangsrecht

Antwort von Sternenschnuppe am 28.01.2013, 13:56 Uhr

Hab Dir bei Frau Bader geantwortet bevor ich das hier las.
Jeder trauert anders, vielleicht schaffen sie es einfach nicht den Kontakt aufzunehmen.

Wie lang ist der Tod denn her ?

Rechtlich haben sie wohl wenig Möglichkeiten, den Rest habe ich Dir drüben geschrieben.

Kernfrage ist natürlich auch, wie und ob die Vaterschaft dann anerkannt worden ist.
Das Kind ist ja nun auch erbberechtigt wenn was mit den Eltern von ihm ist.

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