Geschrieben von safrarja am 02.02.2005, 15:06 Uhr |
carmora
Hallo !
Die Freiheit sein Leben selbst zu bestimmen hat er als Unterhaltszahler eigentlich nicht -hört sich blöd an ist aber irgendwie so !
Da er vorher ja gearbeitet- und Unterhalt gezahlt hat ist er normalerweise verpflichtet so weiter zu zahlen wie bisher -wie er das macht ist sein Problem (vom Gesetz her )
Also nur 50 Euro bezahlen ist nicht, sondern das wird nach seinem vorherigem Einkommen berechnet da er den Job offensichtlich selber aufgegeben hat !
Lg safrarja
- Mein armer Ex. - Allly 01.02.05, 8:43
- Dojo? - RainerM 01.02.05, 8:59
- Re: Mein armer Ex. - carmora 01.02.05, 20:31
- Re: carmora - safrarja 02.02.05, 15:06
- Re: Mein armer Ex. - SunnyHeart 01.02.05, 22:55
- Um Unterhalt geht es mir gar nicht. - Allly 02.02.05, 8:35
Frage wg. Scheidung....
@ Ralph ... oder wers sonst weiß (Unterhaltsanspruch - Pfändung - wer zahlt ???)
Und wieder mal ist Daumendrücken angesagt
Aussage eines Kindes
Sorgerecht und umgangesrecht...trauriges kapitel
@Linus_1
Sozialgeld - Sozialhilfe - bin verwirrt
@drei mal mama
Wieso ist sie so kalt?