Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von safrarja am 02.02.2005, 15:06 Uhr

carmora

Hallo !

Die Freiheit sein Leben selbst zu bestimmen hat er als Unterhaltszahler eigentlich nicht -hört sich blöd an ist aber irgendwie so !

Da er vorher ja gearbeitet- und Unterhalt gezahlt hat ist er normalerweise verpflichtet so weiter zu zahlen wie bisher -wie er das macht ist sein Problem (vom Gesetz her )

Also nur 50 Euro bezahlen ist nicht, sondern das wird nach seinem vorherigem Einkommen berechnet da er den Job offensichtlich selber aufgegeben hat !

Lg safrarja

 
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