Geschrieben von Ralph am 13.10.2003, 13:43 Uhr |
Biker hat recht! :-)
UHV gibt es in diesen Fällen nicht.
Allerdings führt der Weg ins Sozialamt, für das Kind einen Antrag stellen. Dein Mann müßte dann (offiziell) erklären, daß er für das Kind nicht aufkommen will, dann bliebe nur das, was Du evtl. von Deinem Einkommen an UH zahlen müßtest sowie das Kindergeld. Davon muß Dein Kind dann seinen Regelsatz und seinen Anteil an der Miete aufbringen. Wenn das nicht reicht, müßte das Sozialamt dier Differenz zahlen.
LG
Ralph/Snoopy
- Unterhalt - Babyfratz 13.10.03, 13:32
- Warum das denn nicht??? - britta + stacy 13.10.03, 13:36
- Re: Warum das denn nicht??? - bikermouse66 13.10.03, 13:38
- Biker hat recht! :-) - Ralph 13.10.03, 13:43
- Re: Biker hat recht! :-) - Babyfratz 13.10.03, 14:06
- Re: Biker hat recht! :-) - Celinchen09012003 15.10.03, 11:10
- @Celinchen - Babyfratz 15.10.03, 12:12
- Re: Biker hat recht! :-) - Celinchen09012003 15.10.03, 11:10
- Re: Biker hat recht! :-) - Babyfratz 13.10.03, 14:06
- Re: Unterhalt - caja66 19.10.03, 21:26
- @caja Aber nicht wenn man neu verheiratet ist ! ot - Babyfratz 20.10.03, 10:12
- Warum das denn nicht??? - britta + stacy 13.10.03, 13:36
@ Janka
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Danke für eure Antworten....
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