Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 13.10.2003, 13:43 Uhr

Biker hat recht! :-)

UHV gibt es in diesen Fällen nicht.
Allerdings führt der Weg ins Sozialamt, für das Kind einen Antrag stellen. Dein Mann müßte dann (offiziell) erklären, daß er für das Kind nicht aufkommen will, dann bliebe nur das, was Du evtl. von Deinem Einkommen an UH zahlen müßtest sowie das Kindergeld. Davon muß Dein Kind dann seinen Regelsatz und seinen Anteil an der Miete aufbringen. Wenn das nicht reicht, müßte das Sozialamt dier Differenz zahlen.

LG
Ralph/Snoopy

 
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